Auskunft

Tierheim

Fon 0 23 03 / 69 505

 

Öffnungszeiten des Tierheims

Montag von 10.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag von 13.30 bis 15.30 Uhr
Donnerstag von 13.30 bis 16.00 Uhr
Samstag von 10.00 bis 12.00 Uhr

Vermittlung von Hunden nach dem Landeshundegesetz (LHundG)

Ein großer Teil der bei uns lebenden Hunde nach § 3 oder nach § 10 LHundG ist durchaus an zuverlässige Bürger vermittelbar.

Wenn Sie Sich für einen dieser Hunde interessieren, müssen Sie vor der Vermittlung alle Auflagen erfüllen, die für das Halten dieser Hunde Voraussetzung sind. Gerne werden Sie beraten oder bei der Entscheidungsfindung unterstützt.

Wichtig sind folgende Punkte

  • Mikrochip (wird im Tierheim implantiert)
  • Antrag auf Haltergenehmigung beim Ordnungsamt
  • Führungszeugnis (zur Vorlage beim Ordnungsamt)
  • Sachkundenachweis (kann beim Veterinäramt abgelegt werden)
  • Haftpflichtversicherung für den Hund
  • Ausbruchsichere Unterbringung für den Hund (z.B. Wohnung, ausbruchsicher eingezäunter Garten)

Bitte beantragen Sie zuerst das Führungszeugnis, da dieser Teil erfahrungsgemäß am längsten dauert (ca. 2 Wochen). Es dauert ca. 2 bis 3 Wochen, bis Sie die Haltergenehmigung von Ihrem Ordnungsamt bekommen. In der Zwischenzeit sollten Sie sich mit dem Hund im Tierheim beschäftigen, damit festgestellt werden kann, ob Sie zueinander passen. Erst dann kann der Hund an Sie übergeben werden.