Auskunft
Dr. Tobias Kirschner
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Fax 0 23 03 / 27-14 99
tobias.kirschner@kreis-unna.de
Egbert Iber
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Dr. Sibylle Piekenbrock
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Ralf Herberholt
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Tierschutz - Landwirtschaftliche Nutztiere

Es gibt eine spezielle tierschutzrechtliche Vorschrift für die Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere. Dies ist die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung. Im allgemeinen Teil werden Dinge aufgeführt, die für alle landwirtschaftlichen Nutztiere gelten. Danach folgen spezielle Regelungen für nachfolgende Tiere:
- Rinder: nur für Kälber bis 6 Monate
- Schweine: alle Alters- und Nutzungsgruppen
- Geflügel: nur Legehennenhaltung
- Pelztiere: alle
Suchen Sie Vorschriften zu diesen Tieren, können Sie unter dem nachstehenden Link in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung die entsprechenden Rechtsvorgaben lesen.
- Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (externer Link)




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