Auskunft
Gisela Fest
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Dr. Tobias Kirschner
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Egbert Iber
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Dr. Sibylle Piekenbrock
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Formulare & mehr
Aktuelle Informationen zu Tierseuchen
Merkblatt Tierimpfstoff-Verordnung (PDF)
Impfstoffkontrollbuch (PDF)
Anzeige zur Impfstoffabgabe nach § 44 Abs. 6 Tierimpfstoff-Verordnung (PDF)
Tierseuchenbekämpfung

Regelmäßige Überprüfungen landwirtschaftlicher Betriebe, des internationalen und nationalen Tierverkehrs, des Viehhandels und der Märkte, Auktionen und Ausstellungen sichern die Einhaltung seuchenhygienischer Standards. Diese sind unabdingbar, um dem Ausbruch von Tierseuchen vorzubeugen. Im Falle des Ausbruchs von Tierseuchen ist schnellstmögliches Handeln erforderlich um wirtschaftlichen Schaden von den heimischen Tierhaltungen, aber auch der Lebensmittelindustrie, abzuwenden. Daher ist ein gut funktionierendes Krisenmanagement unerlässlich. Dieses umfasst das Aufstellen von Krisenplänen, deren Abstimmung mit den beteiligten Behörden, Organisationen und Wirtschaftskreisen. Die aufgestellten Standards müssen laufend aktualisiert und regelmäßig auf ihre Funktionsfähigkeit hin geprüft werden.
Zu den weiteren Pflichtaufgaben gehört die Umsetzung einer Reihe von Sanierungsprogrammen, die von Bund und Land aufgelegt werden. Beispielhaft zu nennen ist die BHV-1-Pflichtsanierung aller Rinderbestände. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Verhinderung von Krankheiten, die vom Tier zum Menschen übertragen werden können. Zu den sog. Zooanthroponosen gehören die Psittakose, die Tollwut und die Salmonellose.
Meldung neuer Tierhaltungen / Veränderungsmeldungen
Alle Nutztierbestände sind in einer Tierhalterdatei erfasst. Personen und Betriebe, die neu meldepflichtige Tiere halten wollen, müssen ihre Bestände in einer angemessenen Frist dem Veterinäramt und der Tierseuchenkasse NRW anzeigen. Zu den meldepflichtigen Tieren gehören Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Pferde/Ponys, Bienenvölker und Geflügel (Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perl-, Reb- und Truthühner, Wachteln und Tauben). Die Anzeigepflicht gilt auch für Hobbytierhalter.




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