Auskunft
Gert Kozik
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Fax 0 23 03 / 27-22 96
gert.kozik@kreis-unna.de
Bebauungsplan
Die Bebauungspläne bilden die Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen sowie den Bau von Gemeindestraßen.
Der Bebauungsplan (§ 8 Baugesetzbuch - BauGB)
- Ist eine Rechtsnorm und gilt unmittelbar gegenüber jedermann
- Wird im Rahmen der Planungshoheit der Kommune aufgestellt
- Konkretisiert die vorgegebene Bodennutzung des Flächennutzungsplanes
- Enthält rechtsverbindliche zeichnerische und textliche Festsetzungen (§ 9 BauBG), die so eindeutig sein müssen, das ihnen jeder entnehmen kann, ob und ggf. wo und wie gebaut werden darf
Festsetzungen in einem Bebauungsplan
Zu den wichtigsten Festsetzungen eines Bebauungsplanes gehören
- Die Bestimmung der Art und des Maßes der baulichen Nutzung
- Die Aussagen über die tatsächlich bebaubaren Grundstücksflächen
- Bestimmungen, welche Flächen z.B. der Verkehrsnutzung vorbehalten sind oder Zielen der Erholungoder der Landwirtschaft dienen
- Der Umfang von erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen, die bei Eingriffen in die Landschaft vorgeschrieben sind
Vorhabenbezogener Bebauungsplan
Er ist mit der Neufassung des Baugesetzbuches (BauGB) als eine Abwandlung des klassischen Bebauungsplanes aufgenommen worden. Hinsichtlich des Verfahrens und den Rechtswirkungen besteht zu dem "klassischen" Bebauungsplan kein Unterschied. Lediglich die Initiative zur Schaffung von Baurechten geht hierbei von einem privaten Vorhabensträger aus, der sowohl
- Die Planunterlagen erarbeitet
- Sich für die Verwirklichung der Planziele vertraglich verpflichtet (Durchführungsvertrag)




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