Landesplanung
In Nordrhein-Westfalen sind die gesetzlichen Grundlagen das Landesentwicklungsprogramm und das Landesplanungsgesetz. Auf dieser gesetzlichen Basis wurde der Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) erstellt und am 11. Mai 1995 bekannt gemacht.
Landesentwicklungsplan
Mit dem Landesentwicklungsplan werden zwei Zielbereiche sowohl textlich als auch zeichnerisch dargestellt.
- Festlegung der Grundzüge der Raumstruktur im Land (u.a. Siedlungsraum)
- Entwicklungsperspektiven für strukturwirksame Bereiche der Landespolitik. Dazu gehört die Vorsorge für raumbezogene Anforderungen z.B. Wohnbau und Gewerbeflächen, Energieversorgung, Lagerstättensicherung
Der Kreis Unna hat dafür zu sorgen, dass die Ziele der Landesplanung bei behördlichen Maßnahmen, bei Planungen und Vorhaben im Kreisgebiet beachtet werden.




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