Auskunft
Klaus-Peter Dürholt
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Marius Sebastian Fliegner
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Nahverkehrsplanung
Grundlage für die Aufstellung des Nahverkehrsplanes ist das sog. "ÖPNV-Gesetz NRW".
Mit der Neuaufstellung des Nahverkehrsplanes Kreis Unna (NVP) wurden im Jahre 2007 Ziele und Rahmenvorgaben für das betriebliche Leistungsangebot des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) inklusive der Finanzierung und Investitionsplanung festgelegt.
Nach einem ausführlichen Beteiligungsverfahren verabschiedete der Kreistag am 4. Dezember 2007 den neuen Nahverkehrsplan, er hatte in dem Zusammenhang auch über die Abwägung bezüglich der Stellungnahmen beschlossen.
Kurz nach der Verabschiedung des neu aufgestellten Nahverkehrsplanes im Dezember 2007 erfolgte eine teilräumliche Fortschreibung. Grund dafür war, dass erst mit Abgabe der Stellungnahmen zum Entwurf des Nahverkehrsplans und damit nach Abschluss der politischen Beteiligung und Diskussion beim Kreis Unna und insbesondere bei den betroffenen Kommunen neue Fakten geschaffen wurden, die nicht mehr im Rahmen des Neuaufstellungsverfahrens behandelt werden konnten.
Die für diesen Teilraum erarbeiteten Konzeptionen wurden in den neuaufgestellten NVP des Jahres 2007 eingearbeitet. Somit liegt nunmehr ein zusammenfassendes und um die Veränderungen im südlichen Kreisgebiet aktualisiertes Werk vor, welches am 3. Juni 2008 im Kreistag verabschiedet wurde.
Angesichts der angespannten Haushaltslage der Städte und Gemeinden und des Kreises konnten im neuen Nahverkehrsplan Angebotsausweitungen bzw. Qualitätsverbesserungen nur in geringem Umfang festegelegt werden. In gewissem Rahmen wurden auch Angebotsanpassungen sowohl im Schülerverkehr als auch im Jedermannverkehr beschlossen, nur punktuell waren auch kostenneutrale Verbesserungen möglich.
Vor dem Hintergrund rückläufiger Bundes- und Landesmittel (Mittel für den Schienenverkehr, für die Schülerbeförderung und sonstige Zuschüsse) und steigender Energiekosten musste alles getan werden, um weitere Ausgabensteigerungen für ÖPNV beim Kreis Unna und den Städten und Gemeinden zu vermeiden, so dass z. B. in sog. Schwachlastzeiten (Tagesrandlagen, Wochenenden) an der einen oder anderen Stelle im Kreis Unna Busverkehr nicht mehr in der gewohnten Qualität angeboten werden kann.
Eine adäquate Mobilität bei sehr guter Fahrzeugqualität und gleichbleibend guten Serviceleistungen (z. B. Erhalt der Servicezentrale für Auskünfte rund um Bus und Bahn "fahrtwind") steht den Fahrgästen im Kreis Unna nach wie vor zur verfügung.
Die Grundversorgung in den Städten, Gemeinden und Ortsteilen - auch in den ländlichen Bereichen - mit Angeboten des ÖPNV im Sinne der Daseinsvorsorge - d. h. die Möglichkeit, die notwendigen Mobilitätsbedürfnisse zu befriedigen - soll im Kreis Unna trotz sinkender Leistungen von Bund und Land auch in Zukunft gewahrt bleiben.
Den Nahverkehrsplan 07/08 finden Sie rechts nebenstehend unter "Formulare & mehr". Der Nahverkehrsplan wurde im Jahre 2011 um das Kapitel "Nacht ÖPNV" ergänzt (s.a. Nahverkersplan Ergänzung 2011). Außerdem erfolgten neue Regelungen zur ÖPNV-Anbindung von Gewerbegebieten, welche in umfassender Form auch Bestandteil der Nahverkehrsplan-Fortschreibung ab 2012 sind (s.a. Nahverkehrsplan-Fortschreibung 2012).




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