Auskunft
Andrea Schütte
Fon 0 23 03 / 27-11 72
Fax 0 23 03 / 27-12 97
andrea.schuette@kreis-unna.de
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Abfallentsorgungssatzung
Der Kreis Unna ist öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger und gewährleistet die ordnungsgemäße Entsorgung der in seinem Gebiet anfallenden Abfälle. Im Auftrag des Kreises stellt die
die notwendigen Entsorgungsanlagen für die anfallenden Abfälle zur Verfügung. Die Einsammlung und der Transport der Abfälle zu diesen Anlagen wird von den kreisangehörigen Städte und Gemeinden durchgeführt.
Die näheren Einzelheiten zur Entsorgung der Abfälle aus privaten Haushalten regeln die Abfallentsorgungssatzung des Kreises und die jeweiligen Entsorgungssatzungen der Städte und Gemeinden. Die Höhe der von den kreisangehörigen Städten und Gemeinden für die Benutzung der Entsorgungsanlagen zu entrichtenden Gebühren ergeben sich aus der Abfallgebührensatzung des Kreises Unna.
Für die Beseitigung der in den Gewerbebetrieben anfallenden Abfälle wurde die GWA im Wege einer Beleihung mit der Wahrnehmung dieser Aufgaben beauftragt.
Der Umfang der Pflichtenübertragung für diesen Bereich - einschließlich des Abfallartenkataloges der überlassungspflichtigen Abfälle - wurde im Rahmen der Beleihung durch die Bezirksregierung Arnsberg festgelegt.




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