Betriebliche Abfallüberwachung
Aufgabengebiet "Gewerblicher Umweltschutz":
- Überwachung der abfallrechtlichen Bestimmungen zur Abfallvermeidung, -verwertung und -beseitigung von nicht gefährlichen und gefährlichen Abfällen ("Sonderabfälle"),
- Überwachung der Überlassungspflichten von Abfällen an den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger,
- Erteilung von Abfall-Maklergenehmigungen und Abfall-Transportgenehmigungen,
- Vergabe von Erzeuger-, Beförderer-, Entsorger- und Maklernummern nach den Bestimmungen der Abfall-Nachweisverordnung,
- Befreiungen von der Nachweis- und Registerpflicht gemaß § 26 der Abfall-Nachweiseverordnung,
- Plangenehmigungsverfahren für Abfallentsorgungsanlagen,
- Genehmigungen nach § 31 Abs. 4 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG).




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