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Immissionsschutz
Aufgabenbereich "Gewerblicher Umweltschutz"
- Genehmigung und Überwachung von genehmigungsbedürftigen Anlagen gemäß § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), einschließlich der Überprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) *
- Prüfung von Anzeigen nach § 15 BImSchG über die Änderung oder Stilllegung von genehmigungsbedürftigen Anlagen
- Überwachung von emissionsrelevanten, jedoch nicht genehmigungsplichtigen Anlagen gemäß § 22 BImSchG
- Bearbeitung von Nachbarbeschwerden aufgrund von Geräuschen, Gerüchen, Staub, Erschütterungen, Licht und ähnlichen Einwirkungen ausgehend von gewerblichen Anlagen
- Erteilung von Nachtarbeitsgenehmigungen gemäß § 9 Landes-Immissionsschutzgesetz (LImSchG)
- Immissionsschutzrechtliche Stellungnahmen zu Baugenehmigungsanträgen und sonstigen Zulassungsverfahren anderer Behörden, zur Bauleitplanung der Gemeinden und zu Plangenehmigungen nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz
- Spezielle Aufgaben nach den verschiedenen Verordnungen zum Bundes-Immissionsschutzgesetz, z.B.
- Prüfung von Emissionserklärungen,
- Prüfung von Anzeigen bei Neuerrichtung oder Änderung von Hoch- und Niederfrequenzanlagen,
- Überwachung der Beschaffenheit und Auszeichnung von Kraftstoffqualitäten,
- Überwachung der Emissionsbegrenzung beim Umfüllen und Lagern von Ottokraftstoffen in Tankstellen und Tanklagern sowie beim Betanken von Kraftfahrzeugen,
- Überwachung der Emissionsbegrenzung nach der Lösemittelverordnung.
Der Kreis Unna ist als "Untere Umweltschutzbehörde" nicht für alle Anlagen in seinem Gebiet zuständig. Nach der "Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz (ZustVU)" fallen einige Genehmigungs- und Überwachungsverfahren in den Zuständigkeitsbereich der Bezirksregierung Arnsberg als "Obere Umweltschutzbehörde".




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