Auskunft
Stephanie Wabbels
Fon 0 23 03 / 27-24 70
Fax 0 23 03 / 27-12 97
stephanie.wabbels@kreis-unna.de
Formulare & mehr
Artenschutz
Wer ein artgeschütztes Tier wie z.B. einen Papagei oder eine Schlange erwerben möchte
- darf dies nur, wenn das Tier nachweislich aus einem legalen Import oder einer legalen Nachzucht stammt
- muss den Erwerb schriftlich anmelden
- muss die artgerechte Haltung des Tieres sicherstellen können
Auch die Weiterveräußerung oder der Tod eines artgeschützten Tieres muss vom bisherigen Halter gemeldet werden.
Die notwendigen Formulare finden Sie rechts nebenstehend unter "Formulare & mehr".
Mit diesen und vielen weiteren Regelungen für Besitz und Handel soll sichergestellt werden, dass kein Tier und keine Pflanze einer vom Aussterben bedrohten Art aus der Natur entnommen und in den Handel verbracht wird. Diese Regelungen sind Voraussetzung für effektive Kontrollen, da ansonsten z.B. ein Graupapagei, der aus einer legalen Nachzucht stammt, nicht von einem illegal aus der Natur entnommenen Tier zu unterscheiden wäre.
Auch im Umgang mit unseren heimischen Tier- und Pflanzenarten, die keinem besonderen Schutz unterstellt sind, ist Umsicht geboten. So ist es z.B. verboten
- Nist- und Brutstätten zu zerstören
- Tiere zu beunruhigen, zu verfolgen oder zu fangen
- Tiere zu töten oder Pflanzenbestände zu vernichten
In der Regel dürfen somit unter anderem keine Schwalbennester von Hauswänden entfernt oder Kleingewässer zugeschüttet werden. Die Aufnahme verletzter oder kranker Tiere ist zulässig, wenn sie nach ihrer Gesundung unverzüglich wieder frei gelassen werden.
Zur speziellen Fragestellung des Umgangs mit Wespen und Hornissen finden Sie rechts nebenstehend unter "Formulare & mehr" ein Faltblatt.
Für Rückfragen und Erläuterungen der umfangreichen Vorschriften im Artenschutz stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.




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