Auskunft
Ingrid Mordhorst
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Fax 0 23 03 / 27 - 12 97
ingrid.mordhorst@kreis-unna.de
Bodenschutz und Altlasten
Die bundesrechtlichen Rahmenbedingungen für den Bodenschutz sind durch das Bundesbodenschutzgesetz vorgegeben.
Inhaltliche Schwerpunkte der Gesetzgebung sind die
- Vorsorge gegen das Entstehen schädlicher Bodenveränderungen
- Gefahrenabwehr bei schädlichen Bodenveränderungen und Altlasten.
Schädliche Bodenveränderungen und Altlasten sind von Menschen durch Schadstoffeinträge verursachte Umweltprobleme.
Sie entstehen durch
- das Ablagern von Abfällen
- den Umgang mit gefährlichen Stoffen auf Betriebsgeländen
- unsachgemäße Landwirtschaft
- Sedimentablagerungen in Überschwemmungsgebieten und
- immissionsbedingte Schadstoffanreicherungen.
Es wird entschieden, inwieweit eine schädliche Bodenveränderung oder Altlast eine Gefahr für den Einzelnen oder die Allgemeinheit darstellt. Gegebenenfalls werden Maßnahmen zur Gefahrenabwehr oder zur Sanierung veranlasst.
Das Altlastenkataster dient als wichtige Informationsquelle über mögliche Risiken, die z.B. aus früheren Flächennutzungen resultieren.
Die Wiedernutzbarmachung von Industriebrachen durch Gefährdungsabschätzung und Sanierung stellt eine Schnittstelle zwischen vorsorgendem und nachsorgendem Bodenschutz dar. Zur Eindämmung des Flächenverbrauchs ist die Entwicklung und Förderung des Flächenrecyclings von maßgeblicher Bedeutung.
Zum vorsorgenden Bodenschutz gehören Regelungen
- zum Einsatz von Gülle, Klärschlamm und Bioabfall
- für das Auf- und Einbringen von Materialien in oder auf Böden zur Herstellung von durchwurzelbaren Bodenschichten oder Rekultivierungsschichten (Bodenverbesserungsmaßnahmen)
- zum Einsatz von Sekundär- und Ersatzbaustoffen
- zum Abgraben von Boden.




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