Auskunft

Bönen | Unna
Thomas Averbeck
Fon 0 23 03 / 27-16 69
Fax 0 23 03 / 27-12 97
thomas.averbeck@kreis-unna.de

Holzwickede | Kamen
Blanka Göbel
Fon 0 23 03 / 27-18 69
Fax 0 23 03 / 27-12 97
blanka.goebel@kreis-unna.de

Bergkamen | Werne
Marten Brodersen
Fon 0 23 03 / 27-29 69
Fax 0 23 03 / 27-12 97
marten.brodersen@kreis-unna.de

Fröndenberg | Schwerte
Randolf Gill
Fon 0 23 03 / 27-19 69
Fax 0 23 03 / 27-12 97
randolf.gill@kreis-unna.de

Lünen | Selm
Josef Kodura
Fon 0 23 03 / 27-15 69
Fax 0 23 03 / 27-12 97
josef.kodura@kreis-unna.de

Gewässerunterhaltung

Ziel der Gewässerunterhaltung ist neben der Abflusssicherung auch die Entwicklung einer hochwertigen Gewässerqualität, die zur Erhaltung und Regeneration natürlicher Lebensgemeinschaften beiträgt.

  • Für die Unterhaltung der Gewässer I. und II. Ordnung (Lippe, Ruhr) sind das Land Nordrhein-Westfalen oder aufgrund spezialgesetzlicher Vorschriften überregionale Verbände (Lippeverband) zuständig
  • Fließende Gewässer II. Ordnung sind grundsätzlich von den Anliegergemeinden zu unterhalten. Im Kreis Unna bilden die Städte Lünen (teilweise), Selm und Werne eine Ausnahme, da die Unterhaltungspflicht auf Unterhaltungsverbände (Horne, Funne, Altlünen) übertragen worden ist

Der Kreis Unna ist bei Gewässern I. und II. Ordnung sowohl für die Kommunen als auch für die Unterhaltungsverbände Aufsichtsbehörde.

Die im Rahmen von Gewässerunterhaltungen erforderlichen Maßnahmen wie z.B. Sohlräumungen, Behebungen kleinerer Uferabbrüche oder die Böschungsmahd bedingen Investitionen von mehr als einer halben Million Euro pro Jahr. Sie werden in entsprechenden Unterhaltungsplänen dargelegt und mit dem Kreis Unna abgestimmt.