Auskunft
Bönen | Unna
Thomas Averbeck
Fon 0 23 03 / 27-16 69
Fax 0 23 03 / 27-12 97
thomas.averbeck@kreis-unna.de
Holzwickede | Kamen
Blanka Göbel
Fon 0 23 03 / 27-18 69
Fax 0 23 03 / 27-12 97
blanka.goebel@kreis-unna.de
Bergkamen | Werne
Marten Brodersen
Fon 0 23 03 / 27-29 69
Fax 0 23 03 / 27-12 97
marten.brodersen@kreis-unna.de
Fröndenberg | Schwerte
Randolf Gill
Fon 0 23 03 / 27-19 69
Fax 0 23 03 / 27-12 97
randolf.gill@kreis-unna.de
Lünen | Selm
Josef Kodura
Fon 0 23 03 / 27-15 69
Fax 0 23 03 / 27-12 97
josef.kodura@kreis-unna.de
Genehmigungsverfahren
Gisbert Schmidt
Fon 0 23 03 / 27-17 69
Fax 0 23 03 / 27-12 97
gisbert.schmidt@kreis-unna.de
Formulare & mehr
Antrag zur Errichtung einer Kleinkläranlage (PDF)
Vordruck "Übereinstimmungserklärung | Dichtigkeitsprotokoll | Bescheinigung gem. § 66 BauO NW" (PDF)
Informationsblatt über den Betrieb und die Wartung von Kleinkläranlagen (PDF)
Fachfirmen für den Einbau und die Wartung von Kleinkläranlagen (PDF)
Kleinkläranlagen
Abwässer von Grundstücken im Außenbereich, die keinen Anschluss an einen gemeindlichen Abwasserkanal haben, werden über Kleinkläranlagen entsorgt. Diese müssen vom jeweiligen Grundstückseigentümer gebaut und betrieben werden.
Auf dem Markt sind hierfür zahlreiche Anlagenvarianten erhältlich, z.B. SBR-Anlagen, Festbettanlagen oder Pflanzenklärstufen, die bei ordnungsgemäßem Einbau, Betrieb und Wartung die Reinhaltung unserer Gewässer gewährleisten.
Für die Ableitung des behandelten Abwassers ist beim Kreis Unna eine wasserrechtliche Erlaubnis zu beantragen. Einzelheiten dazu und auch zu den verschiedenen Typen von Kleinkläranlagen, zu Lieferfirmen etc. ergeben sich aus der Broschüre "Schmutzwasserbeseitigung im ländlichen Raum". Diese Broschüre kann kostenlos beim Kreis Unna oder direkt beim Umweltministerium des Landes Nordrhein-Westfalen telefonisch unter Fon 02 11 / 4 56 66 66, per Fax unter 02 11 / 4 56 66 21 oder E-Mail infoservice@munlv.nrw.de beziehungsweise unter www.umwelt.nrw.de bestellt werden.
Die bisherige Förderung der Sanierung von Kleinkläranlagen durch das Land Nordrhein-Westfalen im Rahmen der "Initiative ökologische und nachhaltige Wasserwirtschaft in NRW" wurde mit Ablauf des 31. Dezember 2005 eingestellt.




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