Auskunft
Bönen | Unna
Thomas Averbeck
Fon 0 23 03 / 27-16 69
Fax 0 23 03 / 27-12 97
thomas.averbeck@kreis-unna.de
Holzwickede | Kamen
Blanka Göbel
Fon 0 23 03 / 27-18 69
Fax 0 23 03 / 27-12 97
blanka.goebel@kreis-unna.de
Bergkamen | Werne
Marten Brodersen
Fon 0 23 03 / 27-29 69
Fax 0 23 03 / 27-12 97
marten.brodersen@kreis-unna.de
Fröndenberg | Schwerte
Randolf Gill
Fon 0 23 03 / 27-19 69
Fax 0 23 03 / 27-12 97
randolf.gill@kreis-unna.de
Lünen | Selm
Josef Kodura
Fon 0 23 03 / 27-15 69
Fax 0 23 03 / 27-12 97
josef.kodura@kreis-unna.de
Genehmigungsverfahren
Alexandra Hofsendermann
Fon 0 23 03 / 27-28 69
Fax 0 23 03 / 27-12 97
alexandra.hofsendermann@kreis-unna.de
Marc Kockelke
Fon 0 23 03 / 27-22 69
Fax 0 23 03 / 27-12 97
marc.kockelke@kreis-unna.de
Formulare & mehr
Antrag zur Errichtung einer Kleinkläranlage (PDF)
Antrag zur Entnahme und Wiedereinleitung von Wasser zum Betrieb einer Teichanlage (PDF)
Antrag zur Entnahme von Grundwasser (PDF)
Antrag für die Einleitung von Niederschlagswasser von befestigten Flächen in ein Gewässer (PDF)
Antrag für die Einleitung von Niederschlagswasser von befestigten Flächen in das Grundwasser (PDF)
Antrag zur Errichtung von Erdwärmesonden (PDF)
Sonstige Gewässerbenutzungen
Gewässerbenutzungen im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes sind
- Einwirkungen aller Art, die Einfluss auf das Abflussverhalten des Oberflächen- oder Grundwassers nehmen
- Alle Maßnahmen, die schädliche Veränderungen der physikalischen, chemischen oder biologischen Beschaffenheit des Wassers herbeiführen können
Zu den häufigsten Gewässerbenutzungen zählen
- Einleitungen von Abwässern, die in Kleinkläranlagen vorbehandelt werden
- Ableitung von Regenwasser
- Entnahme von Grundwasser aus Brunnen, sofern dafür eine wasserrechtliche Erlaubnis benötigt wird
Die nachstehende Übersicht zeigt Art und Umfang sonstiger Gewässerbenutzungen im Kreis Unna
- Betrieb von Wärmepumpen (rd. 560)
- Entnahmen aus dem Datteln-Hamm-Kanal (6)
- Entnahmen aus oberirdischen Gewässern (19)
- Staurechte, Aufstauen von Fließgewässern (4)
- Industrielle Einleitungen, wie z.B. Kühlwasser, Fabrikationsabwasser (19)
- Fischteiche (49)
- Alte Wasserrechte, die vor 1957 erteilt wurden (17)
Auch die sonstigen Gewässerbenutzungen dürfen grundsätzlich nur nach Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis ausgeübt werden.
Ein Großteil aller Gewässerbenutzungen wird im Wasserbuch verzeichnet, das bei der Bezirksregierung in Arnsberg geführt wird. Es dient als Informationsquelle für die Wasserbehörden und andere Interessierte. In das Wasserbuch werden die im Gesetz ausdrücklich zugelassenen Benutzungen (Gemeingebrauch) wie z.B. die Eigenwasserversorgung oder Viehtränken nicht eingetragen.




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