Auskunft
Bönen | Unna
Thomas Averbeck
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thomas.averbeck@kreis-unna.de
Holzwickede | Kamen
Blanka Göbel
Fon 0 23 03 / 27-18 69
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Bergkamen | Werne
Marten Brodersen
Fon 0 23 03 / 27-29 69
Fax 0 23 03 / 27-12 97
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Fröndenberg | Schwerte
Randolf Gill
Fon 0 23 03 / 27-19 69
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randolf.gill@kreis-unna.de
Lünen | Selm
Josef Kodura
Fon 0 23 03 / 27-15 69
Fax 0 23 03 / 27-12 97
josef.kodura@kreis-unna.de
Genehmigungsverfahren
Marc Kockelke
Fon 0 23 03 / 27-22 69
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marc.kockelke@kreis-unna.de
Formulare & mehr
Wärmepumpen
Bei Wärmepumpen mit Erdwärmenutzung unterscheidet man Anlagen, bei denen die Wärmeenergie direkt dem Grundwasser entzogen wird, (Wasser/Wasser-Wärmepumpen) und solche, die die natürliche Wärme des Erdreiches nutzen (Wärmepumpen mit Erdwärmesonden oder Erdreichkollektoren).
Grundsätzlich bedarf es für die Errichtung und den Betrieb von Erdwärmepumpen (Wasser/Wasser, Sonden und Kollektoren) einer wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß der §§ 8 und 9 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) durch die untere Wasserbehörde. Die Erlaubnisse werden in der Regel für einen Zeitraum von 25 Jahren erteilt.
Zur Erstellung von Wärmepumpen sollen die Bohrfirmen/Fachfirmen entsprechend der VDI Richtlinie 4640 nach DVGW W120 oder vergleichbar zertifiziert sein. Die Vorlage des Meisterbriefes und entsprechende Bohrgeräteführernachweise sind Voraussetzung für die Durchführung des Vorhabens. Bei der Durchführung sind die entsprechenden Gesetze (WHG und LWG), Schutzgebietsverordnungen, DIN-Vorschriften, DVGW-Richtlinien und die VDI Richtlinie 4640 zu berücksichtigen.
Bei Bohrungen von mehr als 100 m Tiefe ist die Maßnahme dem zuständigen Bergamt, hier der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau und Energie, Dienstgebäude Goebenstraße 25, 44135 Dortmund, Fon 02 31 / 5 41 00, anzuzeigen.
In Wasserschutzgebieten im Einzugsgebiet der Ruhr ist in den Zonen I und II die Errichtung und der Betrieb von Wärmepumpen grundsätzlich verboten. In den weiteren Schutzzonen ist die Errichtung und der Betrieb unter Auflagen möglich.
Förderung
Seit Januar 2008 fördert die Bundesregierung den Einbau moderner Heizungswärmepumpen in Neubau und Gebäudebestand. Gesetzliche Grundlage hierzu sind die seit Januar 2008 in Kraft getretenen „Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt". Die Antragstellung erfolgt beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Nähere Informationen zur Antragstellung finden Sie auf den Internetseiten des BAFA unter www.bafa.de.
Als weiteres Informationsportal steht Ihnen der Internetauftritt der Energie Agentur Nordrhein-Westfalen unter www.energieagentur.nrw.de zur Verfügung. Über die Startseite können Sie auf den sogenannten Wärmepumpen-Marktplatz NRW wechseln.




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