Wassergefährdende Stoffe

Ein großer Teil der weltweit eingesetzten Stoffe und Verbindungen kann bei einem unkontrollierten Freiwerden toxische Wirkungen auf die Umwelt - insbesondere auch auf aquatische Lebensräume - entfalten.

Das Wasserhaushaltsgesetz, das Landeswassergesetz, die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und die zugehörigen Verwaltungsvorschriften regeln das Lagern, Abfüllen, Umschlagen, Herstellen, Behandeln und Verwenden dieser Stoffe. Grundlage aller Bestimmungen ist das sogenannte Vorsorgeprinzip, d.h. alle Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen müssen so beschaffen sein, dass Verunreinigungen der Gewässer oder sonstige nachteilige Veränderungen ihrer Eigenschaften nicht zu befürchten sind (Besorgnisgrundsatz).

Im Kreisgebiet sind rund 5.000 Anlagen registriert, die einer wiederkehrenden Überwachung durch Sachverständige unterliegen. Die entsprechenden Prüfberichte werden dem Kreis Unna übersandt, der bei aufgetretenen Mängeln weitere Anordnungen treffen kann.

Anlagen, die nicht als serienmäßig hergestellte Anlagen über eine Bauartzulassung oder eine vergleichbare Zulassung nach europäischem Recht verfügen, sind auf ihre Eignung zu prüfen und gegebenenfalls zu genehmigen.

Der Kreis Unna bietet eine Beratung und Überprüfung insbesondere der Heizölbehälteranlagen und privat genutzter Dieseltankanlagen - auch landwirtschaftlicher Betriebe - an.

Informationen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen bei gewerblichen Anlagen finden sich unter der Rubrik Gewerblicher Umweltschutz und Abfallwirtschaft.