Auskunft
Nicole Pilakowski
Fon 0 23 03 / 27-12 38
Fax 0 23 03 / 27-28 38
nicole.pilakowski@kreis-unna.de
Bezirksschonsteinfeger
Hier übt der Kreis die Aufsicht über die 33 Bezirksschornsteinfegermeister im Kreisgebiet Unna aus und ist zuständig für den Entwurf der Kehrbezirkseinteilung sowie für die Beitreibung ausstehender Schornsteinfegergebühren.
Bezirksschornsteinfegermeister
... werden als Schornsteinfegermeister für den Bereich des Kreises Unna von der Bezirksregierung Arnsberg zum Bezirksschornsteinfeger für einen bestimmten Kehrbezirk bestellt. Sie nehmen als gewerbetreibende Angehörige des Handwerks bei ihren Tätigkeiten nach dem Schornsteinfegergesetz und der Kehr- und Überprüfungsordnung sowie auf dem Gebiet des Immissionsschutzes öffentliche Aufgaben wahr.
Kehrbezirke
... werden von der Bezirksregierung Arnsberg eingerichtet, geändert und besetzt. Im Kreis Unna gibt es 33 Kehrbezirke; seit der letzten Kehrbezirkseinteilung zum 01. Januar 2001 gehören Teile der Gemeinde Bönen zum Kehrbezirk Hamm 11.
Innerhalb der Kehrbezirke sind die Eigentümer von Grundstücken und Räumen verpflichtet, kehr- und überprüfungspflichtigen Anlagen fristgerecht reinigen und überprüfen zu lassen. Diese Arbeiten dürfen nach den gesetzlichen Bestimmungen nur von Bezirksschornsteinfegermeistern oder deren Gesellen ausgeführt werden.
Beitreibung von Schornsteinfegergebühren
Die Vergütung der vorgeschriebenen Schornsteinfegerarbeiten richtet sich allein nach der Kehr- und Überprüfungsgebührenordnung NRW. Die danach erhobene Gebühr ist eine öffentliche Last des Grundstücks und von dessen Eigentümer zu tragen. Werden Gebühren trotz Mahnung des
Bezirksschornsteinfegermeisters nicht entrichtet, können sie von der Kreisverwaltung zwangsweise beigetrieben (eingezogen) werden.




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