Wehr- und Zivildienstangelegenheiten

Hier obliegt dem Kreis Unna die Aufnahme und Prüfung von Anträgen auf Freistellung und Unabkömmlichstellung (UK-Stellung) vom Wehr- oder Zivildienst.

Freistellung vom Wehrdienst

bedeutet, dass ein Wehr- oder Zivildienstpflichtiger durch eine mindestens 6-jährige Verpflichtung zum Dienst bei einer anerkannten Hilfsorganisation (z. B. DRK, Freiwillige Feuerwehr, Johanniter, Malteser usw...) von der Ableistung des Wehr- oder Zivildienstes freigestellt wird.

Die Freistellung muss vom Wehrpflichtigen über die jeweilige Hilfsorganisation beim Kreis Unna beantragt werden. Nach Prüfung der Voraussetzungen wird hier über die Freistellung entschieden.

Unabkömmlichstellung

heißt, dass ein Arbeitgeber für seinen Beschäftigten, der eine Einberufung zum Wehr- oder Zivildienst erhalten hat, die Verschiebung der Einberufung auf einen späteren Zeitpunkt beantragen kann (UK-Stellung).

Die Anforderungen an eine Uk-Stellung sind relativ hoch und auf dringende Ausnahmen beschränkt. Ein solcher Ausnahmefall liegt vor, wenn es sich beim Wehrpflichtigen um eine unentbehrliche Führungs- und/oder Schlüsselkraft im zivilen Bereich handelt, die anderweitig nicht ersetzt werden kann. 

Bei Fragen zur Frei- und UK-Stellung beraten wir Sie gern.