Ausnahmen nach dem Sonn- und Feiertagsgesetz
Hier geht es um Ausnahmegenehmigungen von den Arbeits- und Veranstaltungsverboten an Sonn- und Feiertagen. Über Ausnahmen für die so genannten "stillen Feiertage" entscheidet die Bezirksregierung Arnsberg.




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