Auskunft
Nicole Drawe
Fon 0 23 03 / 27-19 32
Fax 0 23 03 / 27-30 32
nicole.drawe@kreis-unna.de
Edzard Semprich
Fon 0 23 03 / 27-18 32
Fax 0 23 03 / 27-30 32
edzard.semprich@kreis-unna.de
Annelie Kleiner
Fon 0 23 03 / 27-20 32
Fax 0 23 03 / 27-30 32
annelie.kleiner@kreis-unna.de
Hans-Heinrich Hiddemann
(Kreisjagdberater)
Fon 0 23 03 / 27-19 32
Fax 0 23 03 / 27-23 96
Fon 0 23 04 / 97 36 02 (privat)
Fax 0 23 04 / 97 36 04 (privat)
Jagdwesen
Die untere Jagdbehörde des Kreises Unna ist grundsätzlich für alle jagdlichen Angelegenheiten im Kreisgebiet zuständig, wenn die Vorschriften nicht ausnahmsweise - wie z.B. für die Falknerprüfung - die Obere (Landesamt für Ernährungswirtschaft und Jagd NRW, Düsseldorf) oder Oberste Jagdbehörde (Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW) ermächtigen.
Schon beim Start ins jagdliche Leben ist die untere Jagdbehörde des Kreises Unna dabei: Sie nimmt die Jägerprüfung ab. Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist spätestens zwei Monate vor dem Termin für den schriftlichen Teil der Prüfung dort einzureichen.
Ein Prüfungsausschuss, bestehend aus einem Vertreter der unteren Jagdbehörde, dem Jagdberater und drei jagdpachtfähigen Jägern, nimmt das Examen ab, dem sich jährlich zwischen 30 und 45 Prüflinge stellen. Die Jägerprüfung besteht aus einem schriftlichen Teil, einer Schießprüfung und einem mündlich-praktischen Teil.
Die erfolgreich bestandene Jägerprüfung ist Voraussetzung für die Erlangung eines Jagdscheines. Die untere Jagdbehörde bleibt danach Ansprechpartnerin in allen Fragen zur Ausübung des Jagdrechts wie z.B.
- Abrundungen von Jagdbezirken (Einteilung der Bezirke)
- Aufsicht über die Jagdgenossenschaften
- Überwachung der Einhaltung der Jagdzeiten
- Abschussplanung beim Rehwild
- Bestellung amtlicher Jagdaufseher und Wildschadensschätzer
Bei grundsätzlichen Angelegenheiten steht der unteren Jagdbehörde der Jagdbeirat, ein Gremium sachkundiger ehrenamtlicher Mitarbeiter, zur Seite. Der Jagdbeirat setzt sich zusammen aus
- Drei Vertretern der Jägerschaft
- Zwei Vertretern der Landwirtschaft
- Zwei Vertretern der Forstwirtschaft
- Einem Vertreter der Jagdgenossenschaften
- Einem Vertreter des Naturschutzes
- Einem Vertreter der Forstbehörde
- Dem Landrat bzw. dessen Beauftragten
Dieses Gremium tritt zur Abschussplanung und bei aktuellem Bedarf zusammen.
Bei den laufenden Angelegenheiten stehen der unteren Jagdbehörde der Kreisjagdberater und seine Stellvertreter mit Rat und Tat zur Seite. Sie sind ehrenamtlich tätig und werden aus der Mitte des Jagdbeirates gewählt.
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