Behördlicher Datenschutzbeauftragter beim Schulamt für den Kreis Unna
Gem. § 1 Abs. 6 Satz 3 der Verordnung über die zur Verarbeitung zugelassenen Daten der Lehrerinnen und Lehrer (VO-DV II) vom 22.07.1996, in der jeweils geltenden Fassung (SGV. NRW. 223), bestellt das Schulamt für Schulen in kommunaler und staatlicher Trägerschaft eine Person, die die Aufgaben gem. § 32 a des Datenschutzgesetzes NRW wahrnimmt.
Beim Schulamt für den Kreis Unna nimmt Herr Detlef Wenske, Lehrkraft an der Achenbachschule Lünen, die Funktion dieses „Behördlichen Datenschutzbeauftragten“ wahr.
Da es sich hierbei um eine schulformübergreifende Angelegenheit handelt, ist Herr Wenske Ansprechpartner für alle Schulformen im Gebiet des Kreises Unna.
Herr Wenske ist über die e-mail-Anschrift: datenschutzbeauftragter.schulamt@kreis-unna.de zu erreichen.




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