Auskunft
Bertram Boekamp
Fon 0 23 01 / 9 13 40-15
Fax 0 23 01 / 9 13 40-11
bertram.boekamp@kreis-unna.de
Durchsetzung des Informationsrechtes
Die Ablehnung einer begehrten Information kann mit Widerspruch und ggf. anschließend im verwaltungsgerichtlichen Verfahren angegriffen werden. Hierbei gelten die allgemeinen Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung zu Widerspruchs- und Klageverfahren. Außerdem enthält § 13 Absatz 1 eine Verfahrensregelung, indem in einem Streitfall für die Sicherstellung des Informationsrechtes die Landesbeauftragte für den Datenschutz zuständig ist.
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Frau Bettina Sokol
Reichsstraße 43 | 40217 Düsseldorf
Fon 02 11 / 38 42 40
poststelle@ldi.nrw.de | http://www.ldi.nrw.de/




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