Auskunft
Thomas Brötzmann
Fon 0 23 03 / 27-10 35
Fax 0 23 03 / 27-24 96
thomas.broetzmann@kreis-unna.de
Weniger schwerwiegende Verkehrsordnungswidrigkeiten
Weniger schwerwiegende Verfehlungen werden mit einem Verwarnungsgeld von 5 bis 35 Euro belegt. In der Regel wird bei diesen Verstößen ein schriftliches Verwarnungsgeldangebot gemacht und eine Zahlungsfrist von einer Woche gesetzt. Erfolgt keine Zahlung und wird das Verfahren auch aus sonstigen Gründen nicht eingestellt, so wird ein förmliches Bußgeldverfahren eingeleitet.




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