Auskunft
In Unna
Ulrike Seifert
Fon 0 23 03 / 27-11 37
Fax 0 23 03 / 27-11 96
ulrike.seifert@kreis-unna.de
Silke Neubert
Fon 0 23 03 / 27-12 37
Fax 0 23 03 / 27-11 96
silke.neubert@kreis-unna.de
Martina Köppe
Fon 0 23 03 / 27-13 37
Fax 0 23 03 / 27-11 96
martina.koeppe@kreis-unna.de
Oliver Sonnack
Fon 0 23 03 / 27-14 37
Fax 0 23 03 / 27-11 96
oliver.sonnack@kreis-unna.de
In Lünen
Annemarie Kobialka
Fon 0 23 06 / 100-340
Fax 0 23 06 / 100-347
annemarie.kobialka@kreis-unna.de
Jochen Wittmann
Fon 0 23 06 / 100-355
jochen.wittmann@kreis-unna.de
Heike Schepers
Fon 0 23 06 / 100-352
heike.schepers@kreis-unna.de
Formulare & mehr
Aktuelle Informationen
- Vorführpflicht bei Import und Export
Zum 15.07.2011 wird die Vorführpflicht bei den Zulassungsstellen in Unna und Lünen eingeführt. In der Regel betrifft dies Import- bzw. Exportfahrzeuge, die noch nicht in der Bundesrepublik zugelassen waren bzw. aus der Bundesrepublik mit besonderen Kennzeichen ausgeführt werden sollen. Es erfolgt ein Vergleich der im Fahrzeug eingeschlagenen und der in den Papieren eingetragenen Fahrzeugidentifizierungsnummer.
Ausgabe von kleineren Kennzeichen - Verkündung der ÄnderungsVO zur FZV
Aufgrund einer Gesetzesänderung gibt es für die Halter von Motorrädern ab dem 08.04.2011 die Möglichkeit, kleinere Kennzeichen zu bekommen. Die wichtigsten Informationen sind in einem Infoschreiben zusammengefasst.
- Steuerrechtliche Änderung bei internationalen Kennzeichen
Aufgrund einer steuerrechtliche Änderung zum 01.07.2010 muss bei der Beantragung von internationalen Kennzeichen ab sofort eine gültige Einzugsermächtigung für die Steuern, bzw. eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes vorgelgt werden. Zur Bantragung einer solchen Bescheinigung ist die Vorlage einer Steuererklärung beim Finanzamt notwendig.
- Vorsicht vor privaten Internetanbietern für Wunschkennzeichen (PDF)
Hier erhalten Sie Informationen zu privaten Internetanbietern, welche die Reservierung von Wunschkennzeichen und den Handeln von bereits reservierten Kennzeichen anbieten.
- Abgabemöglichkeit für KFZ-Händler und Zulassungsdienste (PDF)
Ab dem 01. Februar 2010 gibt es für KFZ-Händler und Zulassungsdienste eine Abgabemöglichkeit für Vorgänge innerhalb bestimmter Zeiträume. Hierzu wurden für diese Zulassungen speziell angepasste Vollmachtsformulare erstellt, welche ab dem 01. Februar 2010 für solche "Händlerzulassungen" genutzt werden müssen.
- Informationsarchiv
Hier finden Sie ältere Artikel, Pressemitteilungen und Informationen










Zurück