Auskunft
In Unna
Ulrike Seifert
Fon 0 23 03 / 27-11 37
Fax 0 23 03 / 27-11 96
ulrike.seifert@kreis-unna.de
Silke Neubert
Fon 0 23 03 / 27-12 37
Fax 0 23 03 / 27-11 96
silke.neubert@kreis-unna.de
Martina Köppe
Fon 0 23 03 / 27-13 37
Fax 0 23 03 / 27-11 96
martina.koeppe@kreis-unna.de
Oliver Sonnack
Fon 0 23 03 / 27-14 37
Fax 0 23 03 / 27-11 96
oliver.sonnack@kreis-unna.de
In Lünen
Annemarie Kobialka
Fon 0 23 06 / 100-340
Fax 0 23 06 / 100-347
annemarie.kobialka@kreis-unna.de
Jochen Wittmann
Fon 0 23 06 / 100-355
jochen.wittmann@kreis-unna.de
Heike Schepers
Fon 0 23 06 / 100-352
heike.schepers@kreis-unna.de
Formulare & mehr
Gesamtverband der Deutschen Versicherer (GDV)
Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
Zulassungsverfahren
Zum 01.03.2008 hat sich die Verfahrensweise zum Nachweis des Versicherungsschutzes geändert. Es ist nun an Stelle einer Papierversicherungsbestätigung (Doppelkarte) eine 7-stellige eVB-Nummer vorzulegen. Mit dieser Nummer werden die vom Versicherer hinterlegten Daten zum Versicherungsschutz abgerufen und zur Zulassung verwandt. Bitte achten Sie bei der Beantragung des Versicherungsschutzes bei Ihrer Versicherung unbedingt auf die richtige Speicherung Ihrer Daten, insbesondere des Namens und ggf. der Angabe eines abweichenden Halters und des Saisonzeitraumes, damit es zu keinen Problemen während der Zulassung kommt.Weitere Informationen zur elektronischen Versicherungsbestätigung erhalten Sie beim Gesamtverband der Deutschen Versicherer (GDV).
Versicherungswechsel (Wiederinkraftsetzung)
Zum 01.09.2008 hat sich auch die Verfahrensweise zum Versicherungswechsel und zur Wiederinkraftsetzung von aufgehobenem Versicherungsschutz geändert. Hier wird auf Ihren Antrag hin, von der Versicherung, eine Mitteilung über gewährten Versicherungsschutz an die zuständige Zulassungsstelle übersandt.
Hinweis:
Durch dieses vom Gesamtverband Deutscher Versicherer und dem Kraftfahrbundesamt angesterbte elektronische Verfahren, ist eine Vorlage von eVB-Nummern oder Versicherungsbestätigungen in Papierform leider nicht möglich, wenn ausschließlich ein Versicherungswechsel stattfinden soll. Bei Kündigung des Versicherungsschutzes, sei es vom Versicherer oder von Versicherten, kann eine eVB-Nummer zur Wiederinkraftsetzung erst dann vorgelegt werden, wenn der Halter bereits von der Zulassungsstelle Unna angeschrieben wurde. Beachten Sie bitte, dass das in Betrieb nehmen eines Fahrzeuges ohne bestehenden Haftpflichtversicherungsschutz eine Straftat im Sinne des Strafgesetzbuches darstellt.




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