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Martina Köppe
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Vollmacht zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (PDF)

Info zu neuen Dokumenten und neuem Kfz-Steuer-Recht

Neue Zulassungsdokumente

Seit dem 01. Oktober 2005 werden bei der Zulassung von Fahrzeugen neue, nach einer EU-Richtlinie harmonisierte Zulassungsdokumente ausgestellt. Der bisherige Fahrzeugbrief wird dann durch die Zulassungsbescheinigung Teil II (ZBII) ersetzt und der Fahrzeugschein durch die Zulassungsbescheinigung Teil I (ZBI).

Diese neuen Dokumente bestehen aus einem einheitlichen Spezialpapier und sind besser gegen Fälschungen gesichert. Die wichtigste Änderung bei der Zulassungsbescheinigung Teil II gegenüber dem bisherigen Fahrzeugbrief ist die auf zwei mögliche Eintragungen beschränkte Anzahl der Haltereintragungen. Bei der dritten Umschreibung eines Fahrzeuges ist dann die Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil II erforderlich.

Bisher wurde bei Abmeldung eines Fahrzeuges der Fahrzeugschein eingezogen und statt dessen eine Abmeldebescheinigung ausgestellt. Die neue Zulassungsbescheinigung Teil I wird nach Eintragung der Außerbetriebsetzung wieder ausgehändigt. Die Zulassungsbescheinigung Teil I löst somit die alte Abmeldebescheinigung ab. Eine gesonderte Außerbetriebsetzungsbescheinigung gibt es nicht mehr.

Da die Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II aufeinander abgestimmt sind, ist während der Übergangsphase bei Ausstellung eines der beiden neuen Dokumente immer auch das korrespondierende zu erneuern. Ein Nebeneinander von alten und neuen Dokumenten ist nicht möglich.