Auskunft
In Unna
Silke Neubert
Fon 0 23 03 / 27-12 37
Fax 0 23 03 / 27-11 96
silke.neubert@kreis-unna.de
Ulrike Seifert
Fon 0 23 03 / 27-11 37
Fax 0 23 03 / 27-11 96
ulrike.seifert@kreis-unna.de
Martina Köppe
Fon 0 23 03 / 27-13 37
Fax 0 23 03 / 27-11 96
martina.koeppe@kreis-unna.de
Oliver Sonnack
Fon 0 23 03 / 27-14 37
Fax 0 23 03 / 27-11 96
oliver.sonnack@kreis-unna.de
In Lünen
Annemarie Kobialka
Fon 0 23 06 / 100-340
Fax 0 23 06 / 100-347
annemarie.kobialka@kreis-unna.de
Heike Schepers
Fon 0 23 06 / 100-352
heike.schepers@kreis-unna.de
Jochen Wittmann
Fon 0 23 06 / 100-355
jochen.wittmann@kreis-unna.de
Informationen zur Hauptuntersuchung | Sicherheitsprüfung

Hauptuntersuchung (HU)
gemäß §29 StVZO müssen Sie Ihr Fahrzeug in vom Gesetzgeber vorgegeben regelmäßigen Zeitabständen zur Hauptuntersuchung vorführen. Die Hauptuntersuchungen können nur von einer durch das Kraftfahrbundesamt zugelassene Prüforganisationen durchgeführt werden. Die Verantwortung für die Einhaltung der vorgegebenen Zeiträume liegt bei dem Fahrzeughalter. Ab dem 01.01.2010 beinhaltet die Hauptuntersuchung unter anderem eine Umweltverträglichkeitsprüfung. Diese war vorher als Abgasuntersuchung bekannt und ist somit, zusammen die der bisher verklebten Plakette, weggefallen. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht eine Ausnahme von der Pflicht zur Hauptuntersuchung.

Sicherheitsprüfung (SP)
gemäß §29 StvZO müssen Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen, Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 7,5t und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 10t in vom Gesetzgeber vorgegeben regelmäßigen Zeitabständen zur Sicherheitsprüfung vorgeführt werden. Die Sicherheitsprüfungen können nur von einer durch das Kraftfahrbundesamt zugelassene Prüforganisationen durchgeführt werden. Die Verantwortung für die Einhaltung der vorgegebenen Zeiträume liegt bei dem Fahrzeughalter.




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