Auskunft
In Unna
Ulrike Seifert
Fon 0 23 03 / 27-11 37
Fax 0 23 03 / 27-11 96
ulrike.seifert@kreis-unna.de
Silke Neubert
Fon 0 23 03 / 27-12 37
Fax 0 23 03 / 27-11 96
silke.neubert@kreis-unna.de
Martina Köppe
Fon 0 23 03 / 27-13 37
Fax 0 23 03 / 27-11 96
martina.koeppe@kreis-unna.de
Oliver Sonnack
Fon 0 23 03 / 27-14 37
Fax 0 23 03 / 27-11 96
oliver.sonnack@kreis-unna.de
In Lünen
Annemarie Kobialka
Fon 0 23 06 / 100-340
Fax 0 23 06 / 100-347
annemarie.kobialka@kreis-unna.de
Jochen Wittmann
Fon 0 23 06 / 100-355
jochen.wittmann@kreis-unna.de
Heike Schepers
Fon 0 23 06 / 100-352
heike.schepers@kreis-unna.de
Formulare & mehr
Beantragung einer zeitlich begrenzten Zulassung
Bei der Beantragung einer zeitlich begrenzten Zulassung ist zu unterscheiden zwischen
Diese Zulassungsart ermöglicht es, für 5 Tage ab Zuteilung des Kennzeichens, Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten gemäß § 16 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) durchzuführen. Grundsätzlich kann die Zulassung auch auf Personen aus anderen Kreisen / kreisfreien Städten oder sogar anderer Staatsangehörigkeiten erfolgen.
Diese Zulassungsart ermöglicht es, für einen zwischen Ihnen und der Versicherung vereinbarten Zeitraum, Fahrten zur dauerhaften Verbringung eines Fahrzeuges ins Ausland gemäß § 19 Fahrzeugzulassungsverordung (FZV) durchzuführen.
Beachten Sie hierbei bitte, dass grundsätzlich eine Vorführung des Fahrzeuges erfolgen muss. Lesen Sie hierzu die Informationen zur Vorführpflicht.
Ein Saisonkennzeichen kann von Ihnen im Rahmen einer Zulassung/Umschreibung oder als Änderung innerhalb einer bereits bestehenden Zulassung beantragt werden. Bitte besprechen Sie dies im Vorfeld mit Ihrer Versicherung, damit Ihnen dort die entsprechenden Daten (elektronische Versicherungsbestätigungsnummer) ausgehändigt werden können. Für weitere Informationen klicken Sie bitte auf die oben hinterlegte Vorgangsart




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