Die Änderung in ein Saisonkennzeichen (min. 3 Monate / max. 10 Monate) erfordert die Vorlage von fahrzeugbezogenen und halterbezogenen Dokumenten.

Fahrzeugbezogene Dokumente

  • Alter Fahrzeugbrief (Ausstellung vor dem 01.03.2007)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

 Halterbezogenen Dokumente

  • bei natürlichen Personen gültiger und unterschriebener Personalausweis oder Nationalpass
  • Erfolgt die Änerung in Vertretung durch Dritte, ist zusätzlich eine Vollmacht im Original und ein Ausweisdokument des Bevollmächtigten notwendig
  • 7-stellige eVB Nummer mit Möglichkeit zum Saisonzeitraum (elektronische Versicherungsbestätigung)

Hier finden Sie Informationen zu den anfallenden Gebühren