Die Änderung in ein Saisonkennzeichen (min. 3 Monate / max. 10 Monate) erfordert die Vorlage von fahrzeugbezogenen und halterbezogenen Dokumenten.
Fahrzeugbezogene Dokumente
- Alter Fahrzeugbrief (Ausstellung vor dem 01.03.2007)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Halterbezogenen Dokumente
- bei natürlichen Personen gültiger und unterschriebener Personalausweis oder Nationalpass
- Erfolgt die Änerung in Vertretung durch Dritte, ist zusätzlich eine Vollmacht im Original und ein Ausweisdokument des Bevollmächtigten notwendig
- 7-stellige eVB Nummer mit Möglichkeit zum Saisonzeitraum (elektronische Versicherungsbestätigung)




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