Auskunft

In Unna

Ulrike Seifert
Fon 0 23 03 / 27-11 37
Fax 0 23 03 / 27-11 96
ulrike.seifert@kreis-unna.de

Silke Neubert
Fon 0 23 03 / 27-12 37
Fax 0 23 03 / 27-11 96
silke.neubert@kreis-unna.de

Martina Köppe
Fon 0 23 03 / 27-13 37
Fax 0 23 03 / 27-11 96
martina.koeppe@kreis-unna.de

Oliver Sonnack
Fon 0 23 03 / 27-14 37
Fax 0 23 03 / 27-11 96
oliver.sonnack@kreis-unna.de

In Lünen

Annemarie Kobialka
Fon 0 23 06 / 100-340
Fax 0 23 06 / 100-347
annemarie.kobialka@kreis-unna.de

Heike Schepers
Fon 0 23 06 / 100-352
heike.schepers@kreis-unna.de

Jochen Wittmann
Fon 0 23 06 / 100-355
jochen.wittmann@kreis-unna.de

Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges

Die Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges erfordert die Vorlage von fahrzeugbezogenen und halterbezogenen Dokumenten.

Fahrzeugbezogene Dokumente

  • Zulassungsbescheinigung Teil II oder Konformitätsbescheinigung des Herstellers, bei zulassungsfreien Fahrzeugen ggf. auch Betriebserlaubnis
  • bei Fahrzeugen ohne allgemeine Betriebserlaubnis oder EG-Typengenehmigung zusätzlich einen Techniknachweis (Abnahme nach § 21 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) oder nach § 13 Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV)
  • bei aus dem Ausland eingeführten Fahrzeugen der Nachweis über die Abgabe einer Umsatzsteuererklärung und eine Rechnung/einen Kaufvertrag als Eigentumsnachweis
  • Originalnachweis über die Durchführung einer Hauptuntersuchung
  • eVB-Nummer von Ihrer Versicherung (elektronische Versicherungsbestätigung)
  • Beachten Sie hierbei bitte, dass grundsätzlich eine Vorführung des Fahrzeuges erfolgen muss. Lesen Sie hierzu die Informationen zur Vorführpflicht.

Halterbezogene Dokumente

  • bei natürlichen Personen gültiger und unterschriebener Personalausweis oder Nationalpass
  • bei Einzelfirmen mit Standortzulassung zusätzlich ein Standortnachweis in Form einer Gewerbeanmeldung oder einer Erklärung auf Firmenkopfbogen, dem die aktuelle Adresse entnommen werden kann
  • juristische Personen, wenn sie nicht am vereinfachten Zulassungsverfahren teilnehmen, zusätzlich einen kompletten Registerauszug aller beteiligten Firmen und einen Standortnachweis in Form einer Gewerbeanmeldung oder einer Erklärung auf Kopfbogen, dem die Adresse entnommen werden kann
  • Erfolgt die Zulassung in Vertretung durch Dritte, ist zusätzlich eine Vollmacht im Original und ein Ausweisdokument des Bevollmächtigten notwendig
  • Lastschrifteinzugsermächtigung für die fällige KFZ- Steuer soweit keine komplette Steuerbefreiung vorliegt
  • soll die Zulassung auf eine minderjährige Person erfolgen, ist die Einverständniserklärung aller erziehungsberechtigten Personen erforderlich

Hier finden Sie Informationen zu den anfallenden Gebühren