Ersatzzulassungsbescheinigung Teil II

Die Ausstellung einer Ersatzzulassungsbescheinigung Teil II (Fz.-Brief), erfordert die Vorlage von fahrzeugbezogenen und halterbezogenen Dokumenten.

Fahrzeugbezogenen Dokumenten

Halterbezogenen Dokumenten

  • bei natürlichen Personen gültiger und unterschriebener Personalausweis oder Nationalpass
  • bei juristischen Personen kompletter Registerauszug aller beteiligten Firmen, wenn sie nicht am vereinfachten Zulassungsverfahren teilnehmen
  • Eidesstattliche Versicherung gem. § 27 VwVfG NRW i.V.m. § 5 StVG vom eingetragenen Fahrzeughalter. Diese muss höchstpersönlich vom eingtragenen Fahrzeughalter oder, bei Firmen, dem unterschriftsbefugten Personenkreis bei der Zulassungsstelle abgegeben und unterzeichnet werden. Abweichend hiervon, kann die Eidesstattliche Versicherung auch bei einem anerkannten Notar abgegeben und bei der Zulassungsstelle im Original vorgelegt werden. Bei Großkunden kann eine Abstimmung des Verfahrens im Zusammenhang mit einer beantragten Firmenschlüsselnummer stattfinden. Hierzu wenden Sie sich bitte an die rechts aufgeführten Personen.

Hier finden Sie Informationen zu den anfallenden Gebühren