Beantragung von roten Dauerkennzeichen

Bei der Beantragung von roten Dauerkennzeichen wird zwischen folgenden Möglichkeiten unterschieden

Beantragung von roten 06er Dauerkennzeichen

Zur Durchführung von Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten können angehörigen des KFZ-Gewerbes (Händler, Werkstätten, Fahrzeug- und Fahrzeugteilehersteller, etc.) rote Dauerkennzeichen gemäß § 16 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) zur wiederkehrenden betrieblichen Verwendung zugeteilt werden.

Beantragung von roten 07er Dauerkennzeichen für Oldtimer

Zur Durchführung von Fahrten von und zu Veranstaltungen, die zur Darstellung von Oldtimern und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen, kann ein rotes Dauerkennzeichen für Oldtimer beantragt werden. Hiermit können auch Probe- und Überführungsfahrten sowie Fahrten zur Werkstatt durchgeführt werden.

Sonstige Vorgänge zu roten Dauerkennzeichen

Hier erhalten Sie Informationen zur Beantragung eines neuen roten Fahrzeugscheines, einer Verlängerung der Gültigkeitsdauer oder der Ausgabe eines Fahrtennachweisheftes.

Bei beiden Arten der Dauerkennzeichen werden regelmäßig Zuverlässigkeitsprüfungen durchgeführt. Außerdem erfolgt die Zuteilung und Verlängerung nur befristet. Bitte beachten Sie, dass bei beiden Kennzeichenarten die lückenlose Führung eines Fahrtenbuches vorgeschrieben ist. Auch diese werden regelmäßig überprüft. Die Aufzeichnungen müssen 1 Jahr aufbewahrt werden und sind am Betriebssitz jederzeit den zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen.