Auskunft

In Unna

Ulrike Seifert
Fon 0 23 03 / 27-11 37
Fax 0 23 03 / 27-11 96
ulrike.seifert@kreis-unna.de

Silke Neubert
Fon 0 23 03 / 27-12 37
Fax 0 23 03 / 27-11 96
silke.neubert@kreis-unna.de

Martina Köppe
Fon 0 23 03 / 27-13 37
Fax 0 23 03 / 27-11 96
martina.koeppe@kreis-unna.de

Oliver Sonnack
Fon 0 23 03 / 27-14 37
Fax 0 23 03 / 27-11 96
oliver.sonnack@kreis-unna.de

In Lünen

Annemarie Kobialka
Fon 0 23 06 / 100-340
Fax 0 23 06 / 100-347
annemarie.kobialka@kreis-unna.de

Jochen Wittmann
Fon 0 23 06 / 100-355
jochen.wittmann@kreis-unna.de

Heike Schepers
Fon 0 23 06 / 100-352
heike.schepers@kreis-unna.de

Beispiel eines Anschreibens | Klicken zum Vergrößern

Überprüfung zur Art der Ordnungsverfügung

Wenn Sie bereits von uns angeschrieben worden sind, besteht die Möglichkeit anhand einer Buchstabenkombination festzustellen, um was für einen Vorgang es sich handelt.  Vergleichen Sie dazu bitte die auf Ihrem Schreiben angegebene Buchstabenkombination (siehe Bild) mit der unten aufgeführten Vorgangsart. Die aufgeführte Ziffer kann ignoriert werden.

  • ADA
    Ihr Name oder Ihre Adresse hat sich geändert. Sie müssen, um diesen Vorgang zu erledigen, eine Änderung Ihrer
    Fahrzeugpapiere
    vornehmen lassen. Sollte eine Änderung der Papiere nicht möglich sein, setzen Sie sich bitte mit dem auf Ihrem Schreiben genannten Mitarbeiter in Verbindung. Eventuell muss Ihr Fahrzeug bis zum Zeitpunkt der Änderung außer Betrieb gesetzt werden.

  • EXA
    Sie haben ein Fahrzeug aus einem anderen Zulassungsbezirk erworben oder sind aus einem anderen Zulassungsbezirk in den Kreis Unna gezogen. Um diesen Vorgang zu erledigen, müssen Sie Ihr Fahrzeug in den Kreis Unna umschreiben lassen. Wenn das Fahrzeug nicht umgeschrieben werden kann, muss es außer Betrieb gesetzt werden.
  • MA
    Sie haben von der Polizei eine Mängelkarte erhalten. Sie müssen der Zulassungsstelle der Kreisverwaltung Unna nun die Beseitigung, der von der Polizei festegestellten Mängel, nachweisen. Dies kann durch Vorlage der bestätigten Mängelkarte oder durch eine Bestätigung der auf der Mängelkarte benannten Institution erfolgen. Sollte eine Beseitigung der Mängel nicht möglich sein, muss das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt werden.
  • MAV
    Ihr Fahrzeug wurde von einem amtlich anerkannten Sachverständigen als verkehrsunsicher eingestuft.
    Sie müssen der Zulassungsstelle der Kreisverwaltung Unna die Beseitigung der Mängel nachweisen, Technikänderungen (Eintragungen) vornehmen lassen oder das Fahrzeug außer Betrieb setzen lassen.
  • SA
    Sie haben die fälligen Steuern für Ihr Fahrzeug nicht fristgerecht eingezahlt. Sie sind bereits mehrere Male vom Finanzamt angeschrieben worden. Um diesen Vorgang zu erledigen, müssen die fälligen Steuern an das für Sie zuständige Fiananzamt überwiesen werden. Details entnehmen Sie bitte dem zugesandten Steuerbescheid.
    Bei Fragen zur KFZ-Steuer wenden Sie sich bitte an das Finanzamt Hamm: 02381 / 918-0.
    Sollte eine Entrichtung der KFZ-Steuer nicht möglich sein, muss Ihr Fahrzeug außer Betrieb gesetzt werden.
  • VA
    Ihre KFZ-Haftpflichtversicherung hat uns mitgeteilt, dass der Versicherungsschutz für Ihr Fahrzeug erloschen ist. Hierüber sind Sie bereits von Ihrer Versicherung unterrichtet worden. Um diesen Vorgang zu erledigen, muss erneut Haftpflichtversicherungsschutz nachgewiesen oder die alte Haftpflichtversicherung wieder in Kraft gesetzt und der Zulassungsstelle des Kreises Unna gemeldet werden. Sollte dies nicht möglich sein, muss das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt werden.
  • VKA
    Sie haben ein Fahrzeug, welches bisher im Kreis Unna zugelassen war erworben und dieses noch nicht auf Ihren Namen umgemeldet oder außer Betrieb setzen lassen. Um den hier vorliegenden Fall zu erledigen, müssen Sie die Ummeldung auf Ihren Namen oder ggf. die Außerbetriebsetzung vornehmen lassen.
  • VSA
    Sie haben für Ihr Fahrzeug mit Versicherungskennzeichen von der Polizei eine Mängelkarte erhalten. Sie müssen der Zulassungsstelle der Kreisverwaltung Unna die Beseitigung, der von der Polizei festgestellten Mängel nachweisen. Dies kann durch Vorlage der bestätigten Mängelkarte oder durch eine Bestätigung der auf der Mängelkarte benannten Institution erfolgen. Sollte eine Beseitigung der Mängel nicht möglich sein, müssen Sie das Versicherungsennzeichen bei der zuständigen Versicherung abgeben und Ihre Betriebserlaubnis bei der Zulassungsstelle des Kreises Unna vorlegen.