Auskunft
Formulare & mehr
Lastschrifteinzugsermächtigung für KFZ-Steuer, Vollmacht und Einverständniserklärung (PDF)
Verlusterklärung für die Zulass- ungsbescheinigung Teil I (PDF)
Allgemeine Hinweise zu Gebühren und Dokumenten
Notwendige Dokumente | fahrzeugbezogen
- Zulassungsbescheingung Teil I / Fahrzeugschein bzw. "alte" Abmeldebescheinigung
- Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief bzw. Betriebserlaubnis / EG-Typgenehmigung (COC), zusätzlich eventuell Gutachten / Datenblatt
- Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung bei Standort-, Halterwechsel oder Änderung des Saisonzeitraumes
- AU- / HU-Prüfbescheinigungen, wenn bereits eine Prüfung fällig war
- Kennzeichenschild/er bei Außerbetriebsetzungen und Umschreibungen
Notwendige Dokumente | personenbezogen
- bei natürlichen Personen: Personalausweis oder Nationalpass
- bei juristischen Personen: komplette Registerauszüge, Gewerbeanmeldung, Ausweisdokumente der Vertretungsberechtigten
- Lastschrifteinzugsermächtigung für KFZ-Steuer, Vollmacht und Einverständniserklärung (PDF)
Hinweis
Befreiungen von der Teilnahme am Lastschriftverfahren kann nur das örtlich zuständige Finanzamt erteilen!
Gebühren
Aufgrund verschiedener Einzeltatbestände im Gebührenrecht kann keine exakte Gebühr vorausgesagt werden; neben den bei den jeweiligen Geschäftsvorfällen genannten Grundgebühren können zusätzlich anfallen:
- Zuteilung Wunschkennzeichen | 10,20 Euro
- Reservierung, Reservierungsverlängerung | 2,60 Euro
- Ausstellung Zulassungsbescheinigung Teil II | 3,60 Euro (bis zu 72,50 Euro bei Ersatz!)
- Ausstellung Zulassungsbescheinigung Teil I | 10,90 Euro
- Erfassung zusätzlicher technischer Daten | 10,20 Euro
- Erfassung eines ungetypten Fahrzeugs | 15,30 Euro
- je Dokument-Siegel | 0,30 Euro
- KBA-Gebühren | 0,50 / 2,60 Euro
Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ist die Abgabe einer Verlusterklärung notwendig.
Falls notwendige Dokumente nicht vorgelegt werden können, ist für Rückfragen je angefangene 1/4-Stunde Bearbeitungszeit eine Gebühr in Höhe von 12,80 Euro fällig.




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