Allgemeine Hinweise zu Gebühren und Dokumenten

Notwendige Dokumente | fahrzeugbezogen

  • Zulassungsbescheingung Teil I / Fahrzeugschein bzw. "alte" Abmeldebescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief  bzw. Betriebserlaubnis / EG-Typgenehmigung (COC), zusätzlich eventuell Gutachten / Datenblatt
  • Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung bei Standort-, Halterwechsel oder Änderung des Saisonzeitraumes
  • AU- / HU-Prüfbescheinigungen, wenn bereits eine Prüfung fällig war
  • Kennzeichenschild/er bei Außerbetriebsetzungen und Umschreibungen

Notwendige Dokumente | personenbezogen

Hinweis

Befreiungen von der Teilnahme am Lastschriftverfahren kann nur das örtlich zuständige Finanzamt erteilen!

Gebühren

Aufgrund verschiedener Einzeltatbestände im Gebührenrecht kann keine exakte Gebühr vorausgesagt werden; neben den bei den jeweiligen Geschäftsvorfällen genannten Grundgebühren können zusätzlich anfallen:

  • Zuteilung Wunschkennzeichen | 10,20 Euro
  • Reservierung, Reservierungsverlängerung | 2,60 Euro
  • Ausstellung Zulassungsbescheinigung Teil II | 3,60 Euro (bis zu 72,50 Euro bei Ersatz!)
  • Ausstellung Zulassungsbescheinigung Teil I | 10,90 Euro
  • Erfassung zusätzlicher technischer Daten | 10,20 Euro
  • Erfassung eines ungetypten Fahrzeugs | 15,30 Euro
  • je Dokument-Siegel | 0,30 Euro
  • KBA-Gebühren | 0,50 / 2,60 Euro

Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ist die Abgabe einer Verlusterklärung notwendig.

Falls notwendige Dokumente nicht vorgelegt werden können, ist für Rückfragen je angefangene 1/4-Stunde Bearbeitungszeit eine Gebühr in Höhe von 12,80 Euro fällig.