Auskunft

Ulrike Seifert
Fon 0 23 03 / 27-11 37
Fax 0 23 03 / 27-11 96
ulrike.seifert@kreis-unna.de

Martina Köppe
Fon 0 23 03 / 27-13 37
Fax 0 23 03 / 27-11 96
martina.koeppe@kreis-unna.de

Firmenkunden, Zulassung von Firmenfahrzeugen

Vereinfachtes Zulassungsverfahren für juristische Personen 

(GmbH, GmbH & Co. KG, OHG, KG, AG, auch e.V.)
Bei der Zulassung von Firmenfahrzeugen für juristische Personen ergeben sich häufig Probleme, da eine Vielzahl von Unterlagen bei jeder Zulassung mitzubringen sind. Aus diesem Grunde möchten wir Ihnen ein vereinfachtes Zulassungsverfahren anbieten, dass Ihnen die gewohnte Sicherheit und eine wünschenswerte Vereinfachung bietet.

Teilnahmebedingungen an dem vereinfachten Verfahren

Firmen, die an dem vereinfachten Verfahren teilhaben möchten, werden gebeten, diese Erklärung (PDF) abzugeben. Nach Eingang dieser Erklärung (unterschrieben durch den oder die jeweils Bevollmächtigten der Firma), einmaliger Übersendung oder Vorlage

  • einer Fotokopie der/s Ausweise/s
  • des neuesten vollständigen Handelsregisterauszuges
  • der Gewerbeanmeldung

zusätzlich können folgende Dokumente/Informationen hinterlegt werden

  • Dauer-eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
  • Einzugsermächtigung für KFZ-Steuern
  • Vollmacht zur Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung für verlorene Zulassungsbeschenigungen und Kennzeichen

wird die Firma hier gespeichert und eine Firmen-Schlüsselnummer zugeteilt.

Danach genügt bei jeder Zulassung 

  • die Vorlage einer Vollmacht auf einem Kopfbogen der Firma unter Angabe der gespeicherten Firmennummer 
  • die Bestätigung, dass die gespeicherten Daten noch zutreffend sind

Die Firmenleitung entscheidet, wer zeichnungsberechtigt für die vorzulegende Vollmacht ist. Falls Sie sich an dem vereinfachten Zulassungsverfahren beteiligen möchten, bitten wir um kurze Nachricht und um Vorlage der geforderten Unterlagen.

Herkömmliches Zulassungsverfahren

Andernfalls verbleibt es für Sie bei dem bisherigen Verfahren, so dass weiterhin bei jeder Zulassung 

  • der Handelsregisterauszug
  • die Gewerbeanmeldung
  • eine Vollmacht der/s Vertretungsberechtigten und
  • eine Fotokopie der/s Ausweise/s 

vorzulegen ist.