Auskunft
In Unna
Ulrike Seifert
Fon 0 23 03 / 27-11 37
Fax 0 23 03 / 27-11 96
ulrike.seifert@kreis-unna.de
Silke Neubert
Fon 0 23 03 / 27-12 37
Fax 0 23 03 / 27-11 96
silke.neubert@kreis-unna.de
Martina Köppe
Fon 0 23 03 / 27-13 37
Fax 0 23 03 / 27-11 96
martina.koeppe@kreis-unna.de
Oliver Sonnack
Fon 0 23 03 / 27-14 37
Fax 0 23 03 / 27-11 96
oliver.sonnack@kreis-unna.de
In Lünen
Annemarie Kobialka
Fon 0 23 06 / 100-340
Fax 0 23 06 / 100-347
annemarie.kobialka@kreis-unna.de
Jochen Wittmann
Fon 0 23 06 / 100-355
jochen.wittmann@kreis-unna.de
Heike Schepers
Fon 0 23 06 / 100-352
heike.schepers@kreis-unna.de
Mitteilungspflicht bei Änderungen
Soweit Sie innerhalb des Kreisgebietes umgezogen sind, sich Ihr Name geändert hat oder ein Wechsel in der Person des Halters stattgefunden hat, sind Sie gemäß § 13 Fahrzeugzulassungsverordnung dazu verpflichtet, diese Angaben in Ihren Zulassungsbescheinigungen unverzüglich ändern zu lassen. Eine unterlassene Änderung wird ordnungsbehördlich verfolgt.
Dies hat den Hintergrund, dass der Halter eines Kraftfahrzeuges für die zuständige Zulassungsbehörde immer, zumindest schriftlich, erreichbar sein muss, damit eine Durchsetzung von anderen ordnungsbehördlichen Maßnahmen sichergestellt ist.
Seit 2008 werden regelmäßige Abgleiche mit den Einwohnermeldeämtern durchgeführt, in denen die gemeldeten Adressen verglichen werden.




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