Auskunft

Ulrike Seifert
Fon 0 23 03 / 27-11 37
Fax 0 23 03 / 27-11 96
ulrike.seifert@kreis-unna.de

Martina Köppe
Fon 0 23 03 / 27-13 37
Fax 0 23 03 / 27-11 96
martina.koeppe@kreis-unna.de

Formulare & mehr

Informationen zum Verkauf von Fahrzeugen (PDF)

Kfz-Haftpflicht | Steuern | Kauf und Verkauf

Kfz-Haftpflichtversicherungen

Über den Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (gdv) können Sie sich Informationen zu Gesellschaften, Tarifen, Typenklassen, Mofa-Versicherern usw. abrufen.

Grundsätzlich ist zur Zulassung eine eVB-Nummer vorzulegen, welche Sie bei Ihrer gewünschten Versicherung erhalten.

Hinweis:

Bitte achten Sie darauf, dass bei Ihrer Versicherung die richtigen Daten erfasst werden. Eine nachträgliche Änderung an den vom Versicherungsinstitut übermittelten Daten kann von der Zulassungsbehörde nicht vorgenommen werden.
Im Zweifelsfall müsste dann eine neue eVB-Nummer von Ihnen eingeholt werden, was zu Verzögerungen in der Bearbeitung führen kann.

Kfz-Steuern 

Die Festsetzung der Kfz-Steuern für Fahrzeuge mit UN-Kennzeichen erfolgt durch das

Beim Bundesministerium der Finanzen (BMF) können sie weitere Informationen zur KFZ-Steuer erhalten.

 

Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass keine Vorgänge bei den Zulassungsstellen des Kreises Unna vorgenommen werden können, wenn offene Gebühren bei der Kreisverwaltung Unna oder der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen bestehen.

Außerdem wird aufgrund der Mitwirkungspflicht der Zulassungsbehörden beim Einzug der KFZ-Steuer, für jede Zulassung oder Umschreibung eine Einzugsermächtigung verlangt.

 

 

Kauf und Verkauf von Fahrzeugen 

Nach § 27 Absatz 3 Straßenverkehrszulassungsverordnung (StVZO) ist jeder Verkauf eines Fahrzeuges unverzüglich der zuständigen Zulassungsstelle 

  • mit vollständigem Namen und Anschrift des Erwerbers
  • einschließlich einer Empfangsbestätigung 

anzuzeigen.