Auskunft

Sabine Schröter
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Fax 0 23 03 / 27-27 96

fuehrerscheine@kreis-unna.de oder
sabine.schroeter@kreis-unna.de

Marie-Christine Krieger

Fon 0 23 03 / 27-22 36

Fax 0 23 03 / 27-27 96

fuehrerscheine@kreis-unna.de oder mariechristine.krieger@kreis-unna.de

Britta Schauf

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fuehrerscheine@kreis-unna.de oder

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Corinna Leyk

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fuehrerscheine@kreis-unna.de oder corinna.leyk@kreis-unna.de

Alexandra Eichhorn

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fuehrerscheine@kreis-unna.de oder

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Marcel Zenker

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Neues im Fahrerlaubnisrecht

Die 4. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (FeVÄndV) ist in Kraft getreten.

Diese Änderung umfasst viele Bereiche aus dem Fahrerlaubnisrecht, so dass hier nur Stichpunkte dargestellt werden können:

  • Aufhebung der Verordnung über den Internationalen Kraftverkehr und Regelung über den Internationalen Führerschein unmittelbar in der Fahrerlaubnis-Verordnung
  • Verpflichtung, beim Verlust oder Diebstahl des Führerscheines unmittelbar die Fahrerlaubnisbehörde zu unterrichten und ein Ersatzdokument zu beantragen | bei einem Verstoß droht eine Geldbuße
  • Wegfall der 3-monatigen Wartefrist nach einer wiederholt nicht bestandenen Fahrerlaubnisprüfung
  • Wegfall der Regelung, dass nach einer Zeit von 2 Jahren ohne Fahrerlaubnis zwingend die theoretische und praktische Prüfung zu absolvieren ist | Entsprechende Prüfungen können aber in einzelnen Fällen gesondert angeordnet werden
  • Neue Schlüsselziffer "184" für Teilnehmer am begleiteten Fahren ab 17