Auskunft
Sabine Schröter
Fon 0 23 03 / 27-20 36
Fax 0 23 03 / 27-27 96
fuehrerscheine@kreis-unna.de oder
sabine.schroeter@kreis-unna.de
Marie-Christine Krieger
Fon 0 23 03 / 27-22 36
Fax 0 23 03 / 27-27 96
fuehrerscheine@kreis-unna.de oder mariechristine.krieger@kreis-unna.de
Corinna Leyk
Fon 0 23 03 / 27-29 36
Fax 0 23 03 / 27-27 96
fuehrerscheine@kreis-unna.de oder corinna.leyk@kreis-unna.de
Marcel Zenker
Fon 0 23 03 / 27-23 36
Fax 0 23 03 / 27-27 96
fuehrerscheinstelle@kreis-unna.de oder marcel.zenker@kreis-unna.de
Neues im Fahrerlaubnisrecht
Die 4. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (FeVÄndV) ist in Kraft getreten.
Diese Änderung umfasst viele Bereiche aus dem Fahrerlaubnisrecht, so dass hier nur Stichpunkte dargestellt werden können:
- Aufhebung der Verordnung über den Internationalen Kraftverkehr und Regelung über den Internationalen Führerschein unmittelbar in der Fahrerlaubnis-Verordnung
- Verpflichtung, beim Verlust oder Diebstahl des Führerscheines unmittelbar die Fahrerlaubnisbehörde zu unterrichten und ein Ersatzdokument zu beantragen | bei einem Verstoß droht eine Geldbuße
- Wegfall der 3-monatigen Wartefrist nach einer wiederholt nicht bestandenen Fahrerlaubnisprüfung
- Wegfall der Regelung, dass nach einer Zeit von 2 Jahren ohne Fahrerlaubnis zwingend die theoretische und praktische Prüfung zu absolvieren ist | Entsprechende Prüfungen können aber in einzelnen Fällen gesondert angeordnet werden
- Neue Schlüsselziffer "184" für Teilnehmer am begleiteten Fahren ab 17




Zurück