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Sabine Schröter
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Corinna Leyk

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Analog war gestern, digital ist heute

Tachograph ersetzt seit Mai 2006 die Tachoscheibe

Sowohl die EU-Kommission als auch der EU-Rat und das EU-Parlament haben sich über den Einführungstermin des digitalen Tachografen geeinigt. Die neue gesetzliche Regelung über den digitalen Tachografen beruht auf Sozialvorschriften zum Schutz des Fahrpersonals und zur Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten. Danach ist es seit Mai 2006 für alle Lkw-Neufahrzeuge Pflicht, den digitalen Tachografen an Bord zu haben.

Bereits seit August 2005 können in Deutschland neu zugelassene Nutzfahrzeuge über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht und alle Omnibusse mit mehr als neun Sitzplätzen auf freiwilliger Basis mit einem digitalen Fahrtenschreiber ausgestattet werden. Dieses Gerät ersetzt das bisher verwendete EG-Kontrollgerät mit der Tachoscheibe. Mussten bei diesen "alten" Geräten - die weitgehend weiter verwendet werden dürfen - die Fahrerinnen und Fahrer Eintragungen auf dem runden Papier von Hand vornehmen, werden die Aufzeichnungen bei den neuen Geräten mit einer Chipkarte gestartet.

Der neue digitale Tachograph erfasst alle relevanten Daten wie Lenk- und Ruhezeiten, Geschwindigkeit und Drehzahl. Diese werden auf dem Speicherchip der Fahrerkarte und dem Festspeicher des Geräts festgehalten, von wo sie einfach elektronisch ausgelesen werden können.

In NRW hat man die Führerscheinstellen mit der Aufgabe betraut, die Anträge für die Fahrerkarten entgegenzunehmen und diese beim Kraftfahrtbundesamt zu bestellen. Für die Antragstellung ist neben der Vorlage des Personalausweises und des Kartenführerscheins (wer noch keinen hat, muss einen Umtauschantrag stellen) ein biometrisches Lichtbild neueren Datums erforderlich. Die Führerscheinstelle scannt das Lichtbild und die Unterschrift ein und bestellt die Fahrerkarte, die dann auf Wunsch vom Kraftfahrtbundesamt direkt zum Antragsteller geschickt wird.

Dieses Bestellverfahren ist technisch ein Novum: es wird hier in einem reinen Online-Verfahren gearbeitet. Die auf der Karte einzutragenden persönlichen Daten sowie Bild und Unterschrift werden über eine verschlüsselte Datenleitung unmittelbar in die Produktion in Flensburg eingespielt. Vorher aber sind diverse weitere Anfragen ebenfalls im Online-Verfahren durchzuführen. So muss z.B. vorab ausgeschlossen werden, dass für die Antragstellerin oder den Antragsteller bereits im Inland oder einem anderen Staat der Europäischen Union eine Fahrerkarte ausgestellt worden ist.

Wenn keine technischen Probleme auftauchen, kann die Fahrerkarte innerhalb von 5 Arbeitstagen geliefert werden. Die Fahrerkarte ist fünf Jahre gültig. Danach ist rechtzeitig, das heißt frühestens 6 Monate und spätestens 15 Tage vor Fristablauf, eine neue Karte zu beantragen. Natürlich ist bei Verlust oder technischem Defekt bzw. Beschädigung eine Ersatzkarte umgehend erforderlich.

Die Gebühr ist auf Grund landesrechtlicher Regelungen zu erheben. Die Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW) regelt über den Allgemeinen Gebührentarif die Höhe der zu erhebenden Gebühr einheitlich für das Land NRW. An diese Gebühr ist der Kreis Unna gebunden.

Die Fahrerkarte kostet bei Direktversand (an den Antragsteller) 46 Euro, bei Abholung 41 Euro.