Auskunft

Sabine Schröter
Fon 0 23 03 / 27-20 36
Fax 0 23 03 / 27-27 96

fuehrerscheine@kreis-unna.de oder
sabine.schroeter@kreis-unna.de

Britta Schauf

Fon 0 23 03 / 27-24 36

Fax 0 23 03 / 27-27 96

fuehrerscheine@kreis-unna.de oder

britta.schauf@kreis-unna.de

Marie-Christine Krieger

Fon 0 23 03 / 27-22 36

Fax 0 23 03 / 27-27 96

fuehrerscheine@kreis-unna.de oder mariechristine.krieger@kreis-unna.de

Corinna Leyk

Fon 0 23 03 / 27-29 36

Fax 0 23 03 / 27-27 96

fuehrerscheine@kreis-unna.de oder corinna.leyk@kreis-unna.de

Alexandra Eichhorn

Fon 0 23 03 / 27-25 36

Fax 0 23 03 / 27-27 96

fuehrerscheine@kreis-unna.de oder

alexandra.eichhorn@kreis-unna.de

Marcel Zenker

Fon 0 23 03 / 27-23 36

Fax 0 23 03 / 27-27 96

fuehrerscheinstelle@kreis-unna.de oder marcel.zenker@kreis-unna.de

Internationaler Führerschein

Das Fahrerlaubnisrecht ist in den letzten Jahren mehrfach geändert worden, zuletzt im Herbst 2002.

Eine wichtige Änderung trifft alle diejenigen, die für den Urlaub einen Internationalen Führerschein benötigen. Früher konnte dieser bei Vorlage des nationalen Führerscheines unmittelbar ausgestellt werden. Nun ist aber klargestellt, dass der Internationale Führerschein nur noch für die Fahrerlaubnisinhaberinnen und -inhaber ausgestellt werden darf, wenn diese einen Kartenführerschein haben.

Bürgerinnen und Bürger mit alten grauen oder rosa Führerscheinen müssen also den Umtausch beantragen.

Hintergrund dieser Regelung ist, dass alle neu ausgestellten Führerscheine - und dazu gehört auch der Internationale Führerschein - zwingend im Zentralen Fahrerlaubnisregister (ZFER) erfasst werden müssen. Das ZFER ist aber nur in der Lage, Buchstabenklassen (also Kartenführerscheine) zu registrieren. Der Internationale Führerschein erfordert einen im ZFER registrierten nationalen Führerschein, womit sich die Kette schließt.

Die gesetzliche Voraussetzung für den Erhalt des Internationalen Führerscheines ist § 25a der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Danach erhalten Kraftfahrzeugführer auf Antrag den internationalen Führerschein, wenn sie

  • das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben
  • die nach § 6 Absatz 1 FeV für das Führen des Fahrzeugs erforderliche EU- oder EWR-Fahrerlaubnis (= Kartenführerschein) nachweisen.

Aus den genannten Gründen ist zur Erteilung des Internationalen Führerscheines die Umstellung der Fahrerlaubnis auf die "neuen" Klassen (Umtausch in den Kartenführerschein) unumgänglich.

Dieser Internationale Führerschein gilt nur zusammen mit Ihrem nationalen Führerschein und nur im Ausland.

Der Führerschein ist in mehreren Sprachen ausgeführt, unter anderem auch Russisch. Er wird für 3 Jahre erteilt.

Notwendige Unterlagen

  • Kartenführerschein
  • biometrisches Lichtbild
  • Personalausweis oder Reisepass

Sie erhalten den Internationalen Führerschein bei der Führerscheinstelle in Unna und in der Zulassungsstelle des Kreises Unna in Lünen.

Auf die Ausstellung des Führerscheines können Sie warten. Eine Terminvereinbarung ist nicht erforderlich. Die Kosten betragen 14 Euro.