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Formulare & mehr
Rund um den Punkt - Ein Faltblatt des Kraftfahrt-Bundesamtes (PDF)
Mehrfachtäterpunktesystem
Das neue Punktesystem
Die im Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg eingetragenen Verkehrsstraftaten und Ordnungswidrigkeiten werden wie bisher je nach Schwere mit 1 bis 7 Punkten bewertet.
Inhaltlich soll das Punktsystem künftig nicht mehr nur der Feststellung von Defiziten bei der Kraftfahrereignung dienen, sondern dem Kraftfahrer auch Hilfestellungen geben, diese Defizite zu beheben und das Erreichen von 18 Punkten und damit die Entziehung der Fahrerlaubnis zu vermeiden.
Im einzelnen sind im neuen Punktsystem folgende Maßnahmen vorgesehen:
Erlass von Punkten (Bonussystem)
Nimmt der Betroffene freiwillig an einem Aufbauseminar teil, so werden ihm bei einem Punktestand
- bis 8 Punkten 4 Punkte erlassen
- von 9 bis 13 Punkten noch 2 Punkte erlassen
- Von 14 Punkten werden ihm 2 Punkte abgezogen, wenn der Betroffene freiwillig zusätzlich an einer verkehrspsychologischen Beratung teilnimmt
Informationspflicht durch die Fahrerlaubnisbehörde
Erreicht oder überschreitet der Betroffene 14 oder 18 Punkte, ohne dass die Fahrerlaubnisbehörde ihn bei 8 Punkten informiert hat, wird er so gestellt, als ob er 13 Punkte hätte.
Erreicht oder überschreitet er in der Folgezeit 18 Punkte, ohne dass die Fahrerlaubnisbehörde die bei der Schwelle von 14 Punkten vorgesehenen Maßnahmen ergriffen hat, wird er so gestellt, als ob er 17 Punkte hätte.
Auch wenn der Betroffene "auf einen Schlag" eine hohe Punktzahl erreicht, kann er damit dennoch die Hilfestellungen des Punktsystems in Anspruch nehmen.
Wer trotz der Möglichkeiten und Hilfestellungen des Punktsystems 18 Punkte und mehr erreicht, dem muss im Interesse der Verkehrssicherheit die
Fahrerlaubnis entzogen werden.
Neuerteilung der Fahrerlaubnis
Eine neue Fahrerlaubnis darf frühestens sechs Monate nach der Entziehung erteilt werden. Hierfür ist in der Regel die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung erforderlich.




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