Auskunft

Sabine Schröter
Fon 0 23 03 / 27-20 36
Fax 0 23 03 / 27-27 96

fuehrerscheine@kreis-unna.de oder
sabine.schroeter@kreis-unna.de

Britta Schauf

Fon 0 23 03 / 27-24 36

Fax 0 23 03 / 27-27 96

fuehrerscheine@kreis-unna.de oder

britta.schauf@kreis-unna.de

Marie-Christine Krieger

Fon 0 23 03 / 27-22 36

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fuehrerscheine@kreis-unna.de oder mariechristine.krieger@kreis-unna.de

Corinna Leyk

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fuehrerscheine@kreis-unna.de oder corinna.leyk@kreis-unna.de

Alexandra Eichhorn

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fuehrerscheine@kreis-unna.de oder

alexandra.eichhorn@kreis-unna.de

Marcel Zenker

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fuehrerscheinstelle@kreis-unna.de oder marcel.zenker@kreis-unna.de

Mindestalter

Die Fahrerlaubnis (das Recht zum Fahren) wird durch Aushändigung des Führerscheins oder eines vorläufigen Nachweises der Fahrberechtigung erteilt.

Eine von vielen Voraussetzungen ist dabei, dass bei Aushändigung das Mindestalter erreicht sein muss.

Dies beträgt bei den Fahrerlaubnisklassen A1, M L und T 16 Jahre, bei der Klasse B (PKW) 18 Jahre.

Geburtstag am Wochenende oder Feiertag

Wenn der 16. oder 18. Geburtstag nun auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt und die Fahrerlaubnis erteilt werden könnte, weil die Prüfungen bestanden sind, gab es bisher ein Problem: die Führerscheinstelle ist weder am Wochenende noch an gesetzlichen Feiertagen geöffnet.

Der Kreis Unna hat seit einiger Zeit folgende Lösung: Am letzten "Arbeitstag" vor dem Wochenende oder dem Feiertag (auch den Feiertagen, wenn man an Weihnachten, Pfingsten oder Ostern denkt) erteilen wir die Fahrerlaubnis, wenn die Erziehungsberechtigten schriftlich das Einverständnis dazu erklären. Dies ist natürlich wichtig, weil das Geburtstagskind ja noch nicht volljährig ist. Diese (rechtlich gesehen vorgeschriebene) Ausnahme vom Mindestalter darf aber nicht kostenfrei gewährt werden. Es wird eine Gebühr von 20 € fällig.

Diese Regelung trifft aber nicht auf den "Führerschein mit 17" zu. Wer im Rahmen des begleiteten Fahrens bereits einen Nachweis der Fahrberechtigung erhalten hat, darf ab dem 18. Lebensjahr ohne Begleiterin oder Begleiter fahren (siehe auch Begleitetes Fahren ab 17 Jahren).