Auskunft

Frau Ebel
Fon 0 23 03 / 27-34 36
Fax 0 23 03 / 27-50 36
fahreignung@kreis-unna.de

Frau Sommer
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Fax 0 23 03 / 27-50 36
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Herr Schröder
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Frau Sasse
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Neuerteilung nach Entziehung

Die Entziehung der Fahrerlaubnis durch ein Gericht oder die zuständige Straßenverkehrsbehörde bewirkt, dass das Recht, Kraftfahrzeuge zu führen, erlischt. Mit der wirksamen Entziehung (und im Strafverfahren bereits mit der Sicherstellung oder Beschlagnahme) ist man also "Fußgänger".

Sperrfrist

In der Regel wird mit der Entziehung auch eine Sperrfrist verhängt. Während dieser Sperrfrist darf die Fahrerlaubnisbehörde keinen neuen Führerschein ausstellen.

Aber auch mit Ablauf der Sperrfrist wird der Führerschein nicht automatisch ausgestellt. 

Da mit der Entziehung die Feststellung verbunden ist, dass jemand - zumindest für einige Zeit - ungeeignet oder nicht befähigt zum Führen von Kraftfahrzeugen ist,

  • ist zunächst ein Antrag erforderlich, der eingehend geprüft werden muss 
  • muss die erneuerte Eignung festgestellt werden

Eignungsprüfung und Dauer der Entziehung

Der Umfang der Eignungsüberprüfung ist abhängig vom Grund für die Entziehung und muss individuell festgelegt werden. So ist zum Beispiel bei einer Entziehung wegen Trunkenheit bei einem Blutalkoholgehalt ab 1,6 ‰ immer eine medizinisch-psychologische Begutachtung erforderlich. Ergeben sich zusätzlich noch Hinweise darauf, dass die theoretischen Kenntnisse oder die praktischen Fähigkeiten zu wünschen übrig lassen, muss geprüft werden, ob zusätzliche Prüfungen (Theorie, Praxis) abzulegen sind.

Beratung nach der Führerscheinentziehung

Die Zeit der Entziehung sollte genutzt werden, um die Eignungsbedenken auszuräumen. Dies ist natürlich von den persönlichen Umständen der Entziehung abhängig und pauschal nicht darzustellen.

Die Führerscheinstelle des Kreises Unna bietet daher eine individuelle Beratung nach Entziehung an. Damit haben Sie die Chance, bereits während der Sperrfrist an sich zu arbeiten und Ihre Eignung bei Ablauf dieser Frist schnell nachzuweisen. Vereinbaren Sie möglichst früh nach der Entziehung einen Beratungstermin!

Beantragung der Neuerteilung

Die Neuerteilung ist bei der Führerscheinstelle des Kreises Unna zu beantragen. Hierzu benötigen wir folgende Unterlagen:

Für alle neu zu erteilenden Klassen

  • Personalausweis oder Reisepass / Meldebescheinigung
  • biometrisches Lichtbild
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde (bei der Wohnsitzbehörde zu beantragen)

Bestimmte zusätzliche Unterlagen sind bei allen Klassen außer BE und A erforderlich. Auch hier gilt: bitte lassen Sie sich vor Antragstellung beraten.