Auskunft

Britta Schauf

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fuehrerscheine@kreis-unna.de oder

britta.schauf@kreis-unna.de

Marie-Christine Krieger

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fuehrerscheine@kreis-unna.de oder mariechristine.krieger@kreis-unna.de

Corinna Leyk

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fuehrerscheine@kreis-unna.de oder corinna.leyk@kreis-unna.de

Alexandra Eichhorn

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Sabine Schröter
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fuehrerscheine@kreis-unna.de oder
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Marcel Zenker

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Umschreibung ausländischer Führerscheine

Wer einen ausländischen Führerschein hat, darf mit dieser Erlaubnis entsprechende Fahrzeuge auch in Deutschland führen, allerdings in den meisten Fällen nicht unbegrenzt.

Die Einzelheiten sind in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) geregelt. 

Hier bestimmt § 29

"Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis dürfen im Umfang ihrer Berechtigung im Inland Kraftfahrzeuge führen, wenn sie hier keinen ordentlichen Wohnsitz im Sinne des § 7 FeV haben.
Begründet der Inhaber einer in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ausgestellten Fahrerlaubnis einen ordentlichen Wohnsitz im Inland, richtet sich seine weitere Berechtigung nach § 28.
Begründet der Inhaber einer in einem anderen Staat ausgestellten Fahrerlaubnis einen ordentlichen Wohnsitz im Inland, besteht die Berechtigung noch 6 Monate." 

Ab dem 01.07.2011 gilt gem. § 29 Abs. 3 FeV folgende Neuregelung

Die Berechtigung nach Absatz 1 gilt nicht für Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis, die das vorgeschriebene Mindestalter für die Klassen B und BE (18 Jahre) noch nicht erreicht haben.

Die gültige ausländische Fahrerlaubnis muss also in diesem Fall umgeschrieben werden, wenn man sich nicht strafbar machen will (Fahren ohne Fahrerlaubnis).

Der Antrag kann beim Bürgeramt des Wohnortes gestellt werden.

Notwendige Unterlagen

  • ausländischer Führerschein, gegebenenfalls zusätzlich Übersetzung
  • biometrisches Lichtbild
  • Einreise / Aufenthaltsnachweis
    Die Gebühr richtet sich nach dem Ausstellungsland des Führerscheines. Sie beträgt mindestens 35 Euro.

Eine ausführliche Beschreibung über die Gültigkeit ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) in der Bundesrepublik Deutschland können Sie sich hier als Download im PDF-Format herunterladen.