Auskunft

Sabine Schröter
Fon 0 23 03 / 27-20 36
Fax 0 23 03 / 27-27 96

fuehrerscheine@kreis-unna.de oder
sabine.schroeter@kreis-unna.de

Marie-Christine Krieger

Fon 0 23 03 / 27-22 36

Fax 0 23 03 / 27-27 96

fuehrerscheine@kreis-unna.de oder mariechristine.krieger@kreis-unna.de

Britta Schauf

Fon 0 23 03 / 27-24 36

Fax 0 23 03 / 27-27 96

fuehrerscheine@kreis-unna.de oder

britta.schauf@kreis-unna.de

Marcel Zenker

Fon 0 23 03 / 27-23 36

Fax 0 23 03 / 27-27 96

fuehrerscheinstelle@kreis-unna.de oder marcel.zenker@kreis-unna.de

Corinna Leyk

Fon 0 23 03 / 27-29 36

Fax 0 23 03 / 27-27 96

fuehrerscheine@kreis-unna.de oder corinna.leyk@kreis-unna.de

Alexandra Eichhorn

Fon 0 23 03 / 27-25 36

Fax 0 23 03 / 27-27 96

fuehrerscheine@kreis-unna.de oder

alexandra.eichhorn@kreis-unna.de

Wer muss tauschen?

  • Alle Inhaberinnen und Inhaber der Fahrerlaubnisklasse 2 mit Erreichen des 50. Lebensjahres, da die Berechtigung für die alte Klasse 2 dann erlischt. Der Gesetzgeber hat allerdings hierfür eine Verlängerung der
    Geltungsdauer vorgeschrieben. Es sind zusätzliche Unterlagen erforderlich (siehe Verlängerung), außerdem ist eine höhere Gebühr zu zahlen
  • Wer mit dem bisherigen Führerschein der Klasse 3 folgende Fahrzeugkombination fahren will und wenn das Zugfahrzeug eine solche Kombination zulässt: 
    - Zugfahrzeug bis 7,5 Tonnen
    - Anhänger auf Tandemachse bis ca. 11 Tonnen
  • Wer einen internationalen Führerschein benötigt
  • Wer eine Fahrerkarte (digitaler Tachograf) benötigt
  • Wer den Nachweis der Berufskraftfahrerqualifikation (auch Weiterbildung) führen muss

Die Umtauschanträge können Sie auch bei den Bürgerbüros Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung gestellt werden.