Auskunft
Sabine Schröter
Fon 0 23 03 / 27-20 36
Fax 0 23 03 / 27-27 96
fuehrerscheine@kreis-unna.de oder
sabine.schroeter@kreis-unna.de
Marie-Christine Krieger
Fon 0 23 03 / 27-22 36
Fax 0 23 03 / 27-27 96
fuehrerscheine@kreis-unna.de oder mariechristine.krieger@kreis-unna.de
Marcel Zenker
Fon 0 23 03 / 27-23 36
Fax 0 23 03 / 27-27 96
fuehrerscheinstelle@kreis-unna.de oder marcel.zenker@kreis-unna.de
Corinna Leyk
Fon 0 23 03 / 27-29 36
Fax 0 23 03 / 27-27 96
fuehrerscheine@kreis-unna.de oder corinna.leyk@kreis-unna.de
Wer muss tauschen?
- Alle Inhaberinnen und Inhaber der Fahrerlaubnisklasse 2 mit Erreichen des 50. Lebensjahres, da die Berechtigung für die alte Klasse 2 dann erlischt. Der Gesetzgeber hat allerdings hierfür eine Verlängerung der
Geltungsdauer vorgeschrieben. Es sind zusätzliche Unterlagen erforderlich (siehe Verlängerung), außerdem ist eine höhere Gebühr zu zahlen - Wer mit dem bisherigen Führerschein der Klasse 3 folgende Fahrzeugkombination fahren will und wenn das Zugfahrzeug eine solche Kombination zulässt:
- Zugfahrzeug bis 7,5 Tonnen
- Anhänger auf Tandemachse bis ca. 11 Tonnen - Wer einen internationalen Führerschein benötigt
- Wer eine Fahrerkarte (digitaler Tachograf) benötigt
- Wer den Nachweis der Berufskraftfahrerqualifikation (auch Weiterbildung) führen muss
Die Umtauschanträge können Sie auch bei den Bürgerbüros Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung gestellt werden.




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