Auskunft
Sabine Schröter
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Fax 0 23 03 / 27-27 96
fuehrerscheine@kreis-unna.de oder
sabine.schroeter@kreis-unna.de
Marie-Christine Krieger
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Corinna Leyk
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Marcel Zenker
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Formulare & mehr
Verlängerung der Geltungsdauer einzelner Fahrerlaubnisklassen
Seit 1999 mussten sich Inhaberinnen und Inhaber von Fahrerlaubnissen für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse daran gewöhnen, dass die jeweilige Klasse nicht mehr "auf Lebenszeit" erteilt wird.
Eine solche Regelung hatte es zuvor nur bei den Fahrerlaubnissen zur Fahrgastbeförderung gegeben, die neben der Berechtigung, Taxen oder Mietwagen führen zu dürfen auch für Omnibusklassen erteilt wurde. Diese "besonderen" Fahrerlaubnisse wurden damals für 3 Jahre erteilt.
Heute ist die Befristung abhängig von der erteilten Klasse. Die "alte" Klasse 2 (erteilt vor dem 01. Januar 1999) gilt nur noch bis zum 50. Lebensjahr. Danach ist eine Verlängerung zu beantragen.
Seit dem 01. Januar 1999 wird die neue Klasse C1 bis zum 50. Lebensjahr erteilt, die Klassen C und D (über 3,5 Tonnen bzw. Omnibusse) jeweils für 5 Jahre.
Ist die Fahrerlaubnis abgelaufen, dürfen Fahrzeuge dieser Klasse nicht mehr gefahren werden.
Aufgrund der Einführung der Regelung über die Grundqualifizierung und Weiterbildung der Berufskraftfahrer und dem damit verbundenen erheblichen Beratungsbedarf vor Ort, kann eine Antragstellung nicht mehr bei den Gemeinden erfolgen. Daher ist die Antragstellung einer Verlängerung der Geltungsdauer ausschließlich bei der Führerscheinstelle des Kreises Unna in Unna durchzuführen.
Notwendige Unterlagen
Die benötigten Unterlagen sind je nach Fahrerlaubnisklasse unterschiedlich. Was für Ihren Antrag zutrifft, können Sie in der Tabelle "Übersicht der vorzulegenden Unterlagen" nachsehen. Wichtig ist, dass für die Omnibusklassen immer auch ein Führungszeugnis vorzulegen ist.
Gebühr
Die Verlängerung kostet 42,60 Euro. In dieser Gebühr ist auch der neue Kartenführerschein enthalten.
Nachweis der Berufskraftfahrerqualifikation
Der entsprechende Nachweis wird durch die Eintragung einer Schlüsselziffer im Kartenführerschein geführt. Hierfür sind zusätzliche Unterlagen vorzulegen, z.B. das Prüfungszeugnis von der Industrie- und Handelskammer oder die Bestätigungen der Fortbildungseinrichtungen über die Teilnahme an Weiterbildungen. Die Gebühr für die Prüfung der Unterlagen und den anschließenden Eintrag der Schlüsselziffer beträgt zusätzlich 28,60 Euro.




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