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Formulare & mehr

Antrag für Großraum- und Schwertransport (PDF)

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Großraum- und Schwertransporte

Fahrzeuge, die den Zulassungsrichtlinien entsprechen und eine amtliche Zulassung haben, dürfen die Straßen nach den allgemeinen Regeln benutzen.

Es gibt aber auch Fahrzeuge, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen überschreiten (Großraum- und Schwertransport).

Für alle Fahrten dieser Fahrzeuge ist eine Erlaubnis erforderlich.

Hier wird zum Beispiel geprüft, ob die zu überfahrende Brücke die Gesamtbelastung von 200 Tonnen verteilt auf 20 Achsen überhaupt aushält. Oder: das Fahrzeug ist mit Ladung 6,50 Meter hoch | Welche Strecken sind überhaupt befahrbar, weil Brücken entsprechende Durchfahrtshöhen haben oder keine Ampelmasten im Weg sind?

Die Erlaubnis wird natürlich auch mit Auflagen und Einschränkungen erteilt: Ein Transport, der wegen seiner Breite nicht überholt werden kann, darf nicht während des Berufsverkehrs fahren und dadurch Straßen blockieren; hier wird ein Nachtfahrgebot angeordnet.

Im Erlaubnisverfahren werden natürlich die Straßenverkehrsbehörden, durch deren Bezirk ein Transport führt, beteiligt, denn wir können nicht alle Brücken oder Baustellen mit Verkehrseinschränkungen in Deutschland kennen. Das Erlaubnisverfahren kann dadurch durchaus mehrere Wochen dauern.