Auskunft
Michael Schneider
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Jennifer Langowski
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Corina Friedhoff
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Karin Lapainis
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Formulare & mehr
Erlaubnispflicht im gewerblichen Güterkraftverkehr
Wer als Unternehmer gewerblichen Güterkraftverkehr mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen (einschließlich Anhänger) betreiben will, benötigt dazu eine Erlaubnis. Diese Erlaubnis berechtigt nur zu Transporten innerhalb Deutschlands.
Für grenzüberschreitende Güterkraftverkehre mit Staaten der Europäischen Union (EU) und den nicht zur EU gehörenden Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) - Norwegen, Island und Liechtenstein - wird eine Gemeinschaftslizenz (auch bekannt als EG-Lizenz) benötigt. Diese Lizenz kann auch im innerdeutschen Verkehr eingesetzt werden.
Sowohl die Güterkraftverkehrserlaubnis als auch die EG-Lizenz werden in Nordrhein-Westfalen von der für den Firmensitz zuständigen Kreisverwaltung bzw. kreisfreien Stadt erteilt.
Voraussetzungen für die Erteilung
Sowohl für die Güterkraftverkehrserlaubnis als auch die EG-Lizenz ist neben der persönlichen Zuverlässigkeit des Antragstellers die finanzielle Leistungsfähigkeit des Betriebes nachzuweisen. Außerdem muss der Unternehmer oder die zur Führung der Güterkraftverkehrsgeschäfte bestellte Person die fachliche Eignung nachweisen.
Einzelheiten zum Antragsverfahren und welche Beförderungen nicht unter die Vorschriften des Güterkraftverkehrsgesetzes fallen und damit nicht erlaubnispflichtig sind, erfahren Sie von nebenstehenden Ansprechpartnern.
- Anträge und Bescheinigungen finden Sie rechts nebenstehend unter "Formulare & mehr".
- Einführung einer EU-Fahrerbescheinigung




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