Auskunft

Michael Schneider
Fon 0 23 03 / 27-45 36
Fax 0 23 03 / 27-21 96
kraftverkehr@kreis-unna.de oder
michael.schneider@kreis-unna.de

Jennifer Langowski
Fon 0 23 03 / 27-44 36
Fax 0 23 03 / 27-21 96
kraftverkehr@kreis-unna.de oder
jennifer.langowski@kreis-unna.de

Corina Friedhoff
Fon 0 23 03 / 27-46 36
Fax 0 23 03 / 27-21 96
kraftverkehr@kreis-unna.de oder
corina.friedhoff@kreis-unna.de

Karin Lapainis
Fon 0 23 03 / 27-43 36
Fax 0 23 03 / 27-21 96
kraftverkehr@kreis-unna.de oder
karin.lapainis@kreis-unna.de

Einführung einer EU-Fahrerbescheinigung

Mit der in Kürze erfolgenden Einführung der sog. EU-Fahrerbescheinigung kommen neue Pflichten auf die Unternehmer des gewerblichen Güterkraftverkehrs zu.

Seit Mitte 1998 kann jeder ausländische Transportunternehmer mit Sitz in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des europäischen Wirtschaftsraumes, der über eine so bezeichnete Gemeinschaftslizenz verfügt, unbegrenzt Kabotage betreiben. Seither nehmen in Deutschland die Probleme der illegalen oder missbräuchlichen Beschäftigung von Arbeitnehmern aus Drittstaaten zu. In- und ausländische Transportunternehmer verschaffen sich Kostenvorteile, in dem sie bei der Beschäftigung von ausländischem Fahrpersonal die Regelungen des Aufenthalts-, Arbeits- und Sozialversicherungsrechts verletzen oder umgehen. Es ist dabei immer häufiger anzutreffende Praxis, dass Unternehmer aus Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes auf ihren dort zugelassenen Fahrzeugen Fahrer insbesondere aus Osteuropa beschäftigen. Diese sind bereit, zu extrem niedrigen Löhnen Transporte durchzuführen. Die Folge ist starker Preisdruck im gesamten Transportgewerbe. Darüber hinaus entsteht ein gemeinwirtschaftlicher Schaden durch Wettbewerbsverzerrungen, Ausfälle bei Steuern und Sozialbeiträgen sowie negative Auswirkungen auf dem Arbeitsmarkt. 

Für die in Deutschland zuständigen Behörden war es in der Vergangenheit schwierig, die betroffenen Rechtsbereiche wirksam zu kontrollieren. Wegen der unterschiedlichen Vorschriften in den EU / EWR-Staaten zur Regelung der Beschäftigungsverhältnisse und des Aufenthaltsrechts der Arbeitnehmer aus Drittstaaten, der Fülle nationaler Regelungen sowie der zwischen Bund und Länder aufgeteilten Kompetenzen waren die Kontrollorgane meist nicht in der Lage zu erkennen, ob der betroffene Fahrer legal am Steuer saß.

Da es sich hierbei um ein Problem von gesamteuropäischer Dimension handelt, ergriff auch die Kommission in Brüssel die Initiative, um in Form einer EG-Verordnung zur Einführung einer einheitlichen europäischen Fahrerbescheinigung zu gelangen. Mit Hilfe dieses Dokumentes soll eine europaweite Kontrolle der Arbeitsverhältnisse des in Rede stehenden Fahrpersonals ermöglicht werden. Die entsprechende EG-Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates tritt als unmittelbar geltendes Gemeinschaftsrecht am 19. März 2003 in Kraft, d.h. ab sofort sind die Unternehmen des gewerblichen Güterkraftverkehrs, die im Besitz einer Gemeinschaftslizenz sind, aufgefordert, für jeden Fahrer, der Staatsanghöriger eines Drittlandes ist, die Ausstellung einer gebührenpflichtigen Fahrerbescheinigung zu beantragen. Mit dieser im DIN-A4-Format auf rosa Papier gedruckten und mit fälschungserschwerenden Merkmalen versehenen Fahrerbescheinigung wird bestätigt, dass der im Rahmen eines Transportes, für den eine Gemeinschaftslizenz besteht, eingesetzte Fahrer legal am Steuer sitzt. Die Fahrerbescheinigung ist neben der Gemeinschaftslizenz beim Transport mitzuführen. Eine beglaubigte Abschrift der Fahrerbescheinigung ist in den Geschäftsräumen des Transportunternehmens vorzuhalten.

Die entsprechende EU-Verordnung sowie in Kürze zu erwartende bundesrechtliche Regelungen zwingen die Mitgliedsstaaten zu ständigen Kontrollen, ob denn die Bedingungen, unter denen sie die Fahrerbescheinigungen erteilt haben, weiterhin erfüllt sind. Missbrauch gilt dabei keinesfalls als Kavaliersdelikt. Bei schweren Verstößen oder bei wiederholten leichten Verstößen gegen die Bestimmungen droht der Entzug von Fahrerbescheinigungen, ja sogar der Entzug der EU-Gemeinschaftslizenz. Darüber hinaus sind zum Teil drastische Bußgelder zu erwarten.

Dem mit Angaben über das Unternehmen und dem Fahrer zu versehenden Antrag sind die Arbeitsgenehmigung sowie die Aufenthaltsgenehmigung des Fahrpersonals beizufügen. Unternehmen aus dem Kreis Unna stellen ihre Anträge bei der Kreisverwaltung Unna, Fachbereich Straßenverkehr.

Für Rückfragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Teams "gewerblicher Kraftverkehr" (siehe nebenstehend) zur Verfügung.