Auskunft
Michael Schneider
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Fax 0 23 03 / 27-21 96
kraftverkehr@kreis-unna.de oder
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Jennifer Langowski
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Corina Friedhoff
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Karin Lapainis
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Formulare & mehr
Genehmigungspflicht im gewerblichen Straßenpersonenverkehr
Wer als Unternehmer Verkehr mit Taxen oder Mietwagen betreiben will, benötigt eine Genehmigung der zuständigen Straßenverkehrsbehörde (in Nordrhein-Westfalen: Kreis oder kreisfreie Stadt).
Voraussetzung für die Erteilung der Genehmigung ist
- die persönliche Zuverlässigkeit des Antragstellers/der Antragstellerin und gegebenenfalls der für die Führung der Geschäfte bestellten Person
- die finanzielle Leistungsfähigkeit des Betriebes
- der Nachweis der fachlichen Eignung zur Führung eines Unternehmens des Taxen- und Mietwagenverkehrs (Unternehmer/-in oder zur Führung der Geschäfte bestellte Person)
Einzelheiten zum Antragsverfahren und auch, welche Beförderungen nicht den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes unterliegen und damit von der Genehmigungspflicht freigestellt sind, erfahren Sie bei unseren Ansprechpartnern.
Weitere Informationen finden Sie rechts nebenstehend unter "Formulare & mehr".




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